Deutscher Umweltverband bläst zur Attacke: Zwangshaft zu Händen Umweltminister

Carsten Schneider (SPD) stellt in Berlin das Klimaschutzprogramm der Regierung vor. Die Kritik an diesem ist massiv, nicht einmal die Industrie ist zufrieden. Und dann gibt es die Deutsche Umwelthilfe, die ein Urteil erwirkt hat


Bald hinter Gittern? Carsten Schneider (SPD), Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Foto: Neele Janssen/photothek.de/picture alliance


Da ist er also, der „Klimaschutzplan“: Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Deutschland sein Klimaziel erreichen soll. 2021 hatte die Bundesregierung – damals unter Kanzlerin Angela Merkel – im Klimaschutzgesetz festgeschrieben, dass die bundesdeutschen Emissionen bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 reduziert werden müssen. Und um das wirklich auch zu erreichen, muss die schwarz-rote Koalition einen Plan vorlegen, den „Klimaschutzplan“.

Geschafft sind aber erst 49 Prozent. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) schreibt deshalb 67 Maßnahmen fest, mit denen die Lücke – 30 Millionen Tonnen jedes Jahr zusätzlich – geschlossen werden soll. Zentraler Baustein ist eine Beschleunigung des Windkraft-Ausbaus. „Das ist kurzfristig wohl die wichtigste Maßnahme“, erklärte Schneider. In den nächsten drei Jahren sollen zusätzlich rund 2.000 neue Windräder aufgestellt werden. Dadurch sollen 6,5 Millionen Tonnen Treibhausgase jährlich eingespart werden.

Bundesminister will mit seinem Programm einen Schub für Klimaschutz auslösen

Darüber hinaus soll es ein neues Förderprogramm für Elektroautos geben – mit sozialer Staffelung. Pro Jahr will die Regierung dafür drei Milliarden Euro aufwenden, um weitere 800.000 E-Autos auf die Straße zu bekommen. „Zu Hause tanken“ können soll möglich werden, E-Mobilität soll also auch dadurch attraktiver werden, dass in Mehrfamilienhäusern eine Lade-Infrastruktur eingebaut wird. Zugesichert wurde nun auch das Deutschlandticket bis 2030, allerdings zu dem aktuell geltenden Preis von 63 Euro. Nach Ministeriumsangaben könnten so fast zehn Millionen Tankfüllungen mit Benzin oder Diesel eingespart werden.

In der Industrie sollen mehr Prozesse elektrifiziert und auf Sonne, Wind und Co. umgestellt werden. Schneiders Ziel ist, bis 2030 insgesamt 2,5 Milliarden Kubikmeter Erdgas in der Produktion einzusparen, was 4,3 Millionen Tonnen Treibhausgase weniger entsprechen soll. Nach dem standardmäßigen Aus für die Erneuerbaren im Heizungskeller, sollen die Fernwärmenetze ausgebaut werden und auch in diesen mehr regenerative Energien pulsieren. Erdgas soll also auch dort ersetzt werden. „Dieses Programm wird einen neuen Schub für den Klimaschutz auslösen, der uns unabhängiger macht von teuren und unsicheren Öl- und Gasimporten“, so Bundesumweltminister Schneider.

Auch soll es Förderprogramme in der Landwirtschaft geben, beispielsweise um Landmaschinen mit elektrischen Antrieben anzuschaffen. Eine umfangreiche Wieder-Vernässung von Mooren ist im Programm enthalten, um wieder mehr Kohlendioxid in den Ökosystemen zu speichern. Zuletzt hatte sich nach den Dürrejahren der deutsche Wald zur Kohlendioxidquelle entwickelt. Das Programm sieht acht Milliarden Euro zusätzlich vor, die aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen sollen, also aus dem Geld, das die Bundesregierung durch den Emissionshandel einnimmt.

Das Wuppertal-Institut rechnet nach

„Die Bundesregierung macht mit diesem Programm einen wichtigen Fortschritt“, urteilt der Bundesumweltminister. Aber stimmt das denn auch? Das unabhängige „Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie“ hat nachgerechnet und kommt zu einem ganz anderen Ergebnis: Demnach wird das Ziel mit den vorgestellten Maßnahmen bei weitem nicht erreicht, die Experten kommen zu einer Lücke von mindestens 30 Millionen Tonnen Treibhausgasäquivalenten – und das auch nur, wenn sich Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) mit ihren klimaschädlichen Plänen in der Regierung nicht durchsetzen kann. „Das Klimaschutzprogramm ist schon zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung veraltet“, urteilt Institutsleiter Manfred Fischedick.

Tatsächlich ist die Kritik an Carsten Schneiders Plan massiv: „Die E-Auto-Förderung wird als großer, neuer Schritt verkauft – obwohl sie längst beschlossen ist und ihre Wirkung durch die Förderung von Riesen-SUVs und Plug-In-Hybriden selbst torpediert“, erklärt beispielsweise Christiane Rohleder, Vorsitzende des Verkehrsclubs Deutschland (VCD). Wiebke Zimmer, stellvertretende Direktorin des Thinktanks Agora: „Die fehlende Entschlossenheit der Bundesregierung beim Klimaschutz im Verkehr wird immer mehr zum Standortrisiko.“

Ottmar Edenhofer, Direktor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung (PIK) kritisierte: „Es fehlt an glaubwürdigen politischen Instrumenten, die klare Anreize setzen zum Umstieg auf zukunftsfähige und zunehmend kostengünstige Klimaschutztechnologien wie E-Autos oder Wärmepumpen.“ Nicht einmal der BDEW, der Lobbyverband der fossilen Kraftwerkswirtschaft, bleibt ohne Kritik. „Vor allem in den Bereichen Verkehr und Gebäude bleibt es schwierig, bis 2030 ausreichend CO₂ einzusparen“, erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae.

In der letzten Konsequenz: Zwangshaft

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH), bläst deshalb zur Attacke: „Wir haben einen vollstreckbaren Titel und werden deshalb jetzt auch den Weg der Vollstreckung einleiten.“ Ende Januar hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geurteilt, dass das Klimaschutzprogramm der Ampel-Regierung „ergänzender Maßnahmen bedarf“ durch die aktuelle Bundesregierung: Andernfalls wird das 2030-Ziel verfehlt.

„Zuerst werden wir die Regierung auffordern, mitzuteilen, ob dieses Programm nicht nur das Programm ist, das von Gesetzes wegen soundso zu erstellen gewesen wäre, sondern auch das Programm sein soll, das zur Umsetzung des Urteils zu erstellen ist. Denn das Programm reicht nicht, um das Urteil zu erfüllen“, so Resch.

Wenn Schwarz-Rot dann nicht handelt, werde mit einem Vollstreckungsverfahren beim Oberverwaltungsgericht begonnen. Resch: „Sie können sich das so vorstellen: Wenn jemand etwas tun muss, zu dem er gerichtlich verurteilt wurde, wird auf der ersten Stufe durch das Gericht ein Zwangsgeld angedroht. So wäre es auch hier. Es wäre im Übrigen ein Novum in der Geschichte der Bundesrepublik, dass eine solche Anordnung gegenüber der Bundesregierung ergeht.“

Allerdings geht der DUH-Geschäftsführer weiterhin davon aus, „dass diese Regierung eine Regierung ist, die den Rechtsstaat nicht mit Füßen tritt und das bereits vorliegende Urteil erfüllt.“ Andernfalls werde einem Regierungsmitglied gerichtlich ein Zwangsgeld aufgebrummt, und wenn das immer noch nicht wirkt, werde Zwangshaft angeordnet. Resch: „Beim Thema Luftreinhaltung haben wir schon einmal bewiesen, dass wir erfolgreich sein können: Gegen die Verantwortlichen in Stuttgart oder München wurden so lange Zwangsgelder erhoben, bis sie nachgaben und Fahrverbote für Dieselmotoren verhängten.“

AngelaAutosBenzinBerlinBundeskabinettBundesregierungCarstenCDUCoDeutsche UmwelthilfeDeutschlandDeutschlandticketDieselDieselmotorenDreiE-AutosEdenhoferElektroautosEmissionshandelEndeEnergieErdgasEuroExpertenFahrverboteFörderungGeldGeschichteGesetzesIndustrieInfrastrukturJanssenKatherinaKerstinKlimaKlimaschutzKoalitionKritikLandwirtschaftLangeLeipzigManfredMerkelMobilitaetMünchenNaturschutzNeuerÖlOttmarPotsdamProduktionProzesseRechtsstaatRegierungReicheSchneiderSchwarzSelbstSicherheitSonneSPDStuttgartUmweltVerkehrWärmepumpenWillWindWindkraftWindräderWuppertalZimmerZur