Vor fast drei Jahrzehnten abgeschoben, unter mehreren Alias-Namen registriert, wieder eingereist und wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit in Deutschland angeklagt: Nun rückt die kriminelle Vorgeschichte des Angeklagten Arman S. in den Fokus.
Nach einer Verurteilung wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern wurde der Russe Arman S. vor Jahrzehnten aus Deutschland abgeschoben. Das Amtsgericht Passau hatte ihn zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Und nun, fast 27 Jahre später, steht Arman S. erneut vor einem deutschen Gericht. Dieses Mal nicht wegen Schleusung, sondern wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit in einem besonders schweren Fall.
Der Vorwurf: Arman S. soll für Russland spioniert, vielleicht sogar einen Auftragsmord vorbereitet haben. Der Prozess, so glauben die Ermittler, wird Einblick darin geben, wie Russland versucht, Kleinkriminelle für seine Zwecke einzuspannen.
Nach der Anklage der Bundesanwaltschaft soll S. im Frühjahr und Sommer 2024 gemeinsam mit zwei Mitangeklagten einen in Deutschland lebenden Ukrainer ausgespäht haben. Zielperson war Mikael S., ein ehemaliger Offizier des ukrainischen Militärgeheimdienstes, der 2023 nach Deutschland übergesiedelt war. Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass die Observation der Vorbereitung einer Tötung dienen sollte.
Das Staatsschutzverfahren wird unter strengen Sicherheitsvorkehrungen geführt. Der Gerichtssaal ist durch eine Glaswand getrennt. Auf der einen Seite des Raums die Angeklagten und auf der anderen Seite die Zuschauer. Nahezu ein Dutzend Justizbeamte sichern die Verhandlung. Während der Sitzungen muss der Senat mehrfach eingreifen, weil die Angeklagten versuchen, Blickkontakt aufzunehmen oder sich durch Gesten zu verständigen. Der Vorsitzende unterbindet dies jeweils.
Arman S. hat Erfahrung mit deutschen Gerichten. Neben der Verurteilung wegen des Einschleusens von Ausländern war S. zuletzt im Jahr 2023 vom Amtsgericht Kaiserslautern wegen Urkundenfälschung und unrichtiger Angaben zur Erlangung eines Aufenthaltstitels verurteilt worden.
Arman S. hat sich demnach als Ukraine-Flüchtling ausgegeben haben. Er soll mit dem Namen „Jurji S.“ und dem Geburtsdatum 22. Juli 1979 einen ukrainischen Pass verwendet haben. Als Ersteinreise in Deutschland mit diesem Alias ist der 26. April 2022 vermerkt.
Behördenvermerk hält fest: „zu viele Alias“
Nach seiner Einreise im Jahr 2022 war er zunächst in einer Flüchtlingsunterkunft in Rheinland-Pfalz untergebracht. Eine Meldung in Offenbach am Main erfolgte im Oktober 2023. Ein weiterer Antrag wurde im November 2023 bei einer rheinland-pfälzischen Behörde registriert. Besonders auffällig sind mehrere unterschiedliche Pesonal-Angaben.
In den verlesenen Dokumenten tauchen Varianten wie „Jurii S.“ und „Jurij S.“ auf, geboren am 22. Juli 1979 in Jalta auf der Krim. In einem weiteren Eintrag erscheint ein Aufenthaltstitel mit verändertem Nachnamen, ebenfalls mit diesem Geburtsdatum und ukrainischer Staatsangehörigkeit. In der elektronischen Akte des BAMF findet sich zudem die Schreibweise „Yurij S.“.
Die Identitätsangaben beschäftigen jedoch nicht nur die aktuelle Verhandlung, sondern auch mehrere Verwaltungs- und Sicherheitsbehörden. In den verlesenen Unterlagen finden sich entsprechende Vermerke. Ein Behördenvermerk hält fest: „zu viele Alias“.
Nach einem „Mitfahndungsersuchen“ von Interpol Moskau aus dem Dezember 2021 wurde geprüft, ob gegen Arman S. – geführt unter dem Alias „Jurii S.“ – ein Auslieferungsverfahren einzuleiten sei.
Die Generalstaatsanwaltschaft Zweibrücken wandte sich in diesem Zusammenhang an das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz. Dort wurde unter anderem geklärt, ob russische Behörden ein Auslieferungsinteresse verfolgen und ob der Betroffene hiervon Kenntnis habe. Zugleich wurde darauf hingewiesen, dass gegenüber dem Verfolgten keine Informationen preisgegeben werden sollten, um das Verfahren nicht zu gefährden. Der Strafsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken lehnte schließlich den Erlass eines Auslieferungshaftbefehls mit dem Hinweis auf die offensichtliche Unzulässigkeit einer Auslieferung ab.
Für Russland spioniert
Laut Anklage soll seit Anfang Mai 2024 ein Kontakt zu einem russischen Nachrichtendienst bestanden haben. In der Hauptverhandlung wurden Decknamen genannt, unter denen die mutmaßlichen Auftraggeber geführt worden sein sollen. Es fallen Namen wie „Juroslav“ oder „Viktor“ als mutmaßliche Mittelsmänner.
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft handelte es sich hierbei um Decknamen aus dem Umfeld des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB. Der Mitangeklagte Vardges I. soll den Auftrag erhalten haben, eine Zielperson in Deutschland auszuspähen. Arman S. und Robert A. sollen ihn dabei unterstützt haben.
Am 19. Juni 2024 soll es zu einem geplanten Treffen im „Café & Bar Celona“ in Frankfurt/Main gekommen sein. Die Angeklagten sollen sich vor Ort bereitgehalten haben, um die Zielperson zu identifizieren und Informationen über sie zu gewinnen. Zudem sollen sie Fotos angefertigt haben.
Die Zielperson hatte sich zuvor an deutsche Sicherheitsbehörden gewandt. Ein unmittelbares Zusammentreffen kam jedoch nicht zustande. Kurz nach dem Verlassen der Örtlichkeit erfolgte die Festnahme. Die Ermittler gehen davon aus, dass das Treffen der Vorbereitung weiterer Operationen hätte dienen können – auch einer gezielten Tötung der Zielperson. Arman S. streitet ab gewusst zu haben, dass es sich um einen Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes handelt.
Mit Sturmgewehren zum Gericht
Diese Frage wird nun in Frankfurt zu klären sein. Wie schon bei anderen Spionage-Prozessen in der jüngeren Vergangenheit herrschen erhöhte Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gerichtsgebäude stehen mehrere Dutzende Polizeifahrzeuge und Polizeibeamte mit Sturmgewehren. Die Angeklagten werden getrennt aus der Justizvollzugsanstalt ins Gericht verbracht.
Der Verfassungsschutzbericht 2024 beschreibt eine verschärfte Bedrohungslage durch russische Nachrichtendienste. Neben klassischer Spionage werden hybride Operationen, Ausspähungen und Sabotageakte benannt. Dem Bericht zufolge versuchen russische Dienste verstärkt, Personen mit biografischen Bezügen in den postsowjetischen Raum anzusprechen. Dabei können wirtschaftliche oder aufenthaltsrechtliche Abhängigkeiten eine Rolle spielen.
Das Verfahren wird noch bis mindestens Sommer 2026 andauern. Zahlreiche weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Sollten die Angeklagten verurteilt werden, droht ihnen eine mehrjährige Freiheitsstrafe.
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Source: welt.de