Unter dem Stichwort Wahlrecht lässt sich im Koalitionsvertrag entnehmen, wie Schwarz und Rot miteinander umgehen: Die Union soll sich nur durchsetzen dürfen, wenn die SPD gleich doppelt bedient wird.
Eigentlich müsste das Wahlergebnis dafür gesorgt haben, dass es genau umgekehrt ist. Aber mit Wahlergebnissen hat zumindest die SPD so ihre Schwierigkeiten: Sie hält es nicht für absurd, dass der Kandidat, der im Wahlkreis die Mehrheit erzielt, nicht unbedingt in den Bundestag kommt.
Widersinn gegen Widersinn
Um diesen Widersinn, unter dem vor allem CDU und CSU zu leiden haben, zu beseitigen, will die SPD im Gegenzug eine paritätische Repräsentanz der Frauen im Bundestag einführen und das Wahlalter auf 16 senken.
Dass die repräsentative Demokratie mit dieser Vorstellung von Repräsentanz nichts zu tun hat (nicht nur Frauen sind unterrepräsentiert), wer wollte es der SPD verdenken. Schließlich hat die Idee auch in der CDU ihre Anhängerinnen.
Repräsentativ ist die Demokratie dadurch, dass die Volksvertretung an Abgeordnete delegiert wird. Ob Mann oder Frau, sollte dem Wähler überlassen bleiben oder den Angeboten der Parteien, nicht aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.
Schlimm genug, dass der Bundestag das Mehrheitsprinzip schon ausgehöhlt hat. Jetzt soll er auch noch zur Verwirrung über den Begriff der repräsentativen Demokratie beitragen. Eine besondere Pointe: Nur die AfD dürfte sich dagegenstemmen.
Source: faz.net