Worum geht es genau?
Ob eine Beschäftigung als Minijob gilt oder nicht, wird vor allem am Lohn festgemacht. Liegt der Verdienst regelmäßig unter einer bestimmten Schwelle, der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze, spricht man von einem Minijob. Derzeit sind es 603 Euro im Monat beziehungsweise 7236 Euro im Jahr. Aber diese Beträge werden sukzessive steigen. Denn seit Herbst 2022 ist die Verdienstgrenze an den geltenden Mindestlohn gekoppelt. Erhöht er sich, steigt die Minijobgrenze automatisch. Wie viele Stunden ein Minijobber arbeiten darf, ohne aus dem Raster zu fallen, hängt also maßgeblich vom Stundenlohn ab. Geht man vom Mindestlohn aus, wären das 43,38 Stunden im Monat, etwa zehn je Woche. Für Saisonarbeiter zum Beispiel gibt es eine Alternative ohne Verdienstgrenze, aber mit Zeitbegrenzung. Minijobber müssen kaum Sozialabgaben zahlen, lediglich in die Rentenversicherung. Lassen sie sich davon befreien, erhalten sie ihren Bruttolohn netto.
Handelt es sich nur um ein Randphänomen des Arbeitsmarktes?
Nein, 6,96 Millionen Menschen hatten im September 2025 in Deutschland einen Minijob. Das zeigen die letzten Zahlen der Minijob-Zentrale. Dort müssen Arbeitgeber ihre Minijobber anmelden. Minijobber arbeiten überwiegend im Gewerbe, darauf entfallen 6,7 Millionen Stellen. Darunter fasst die Behörde ganz unterschiedliche Branchen, den Einzelhandel ebenso wie Gastronomie oder Industriejobs. Hinzu kommen rund 256.000 Minijobber, die in Privathaushalten arbeiten. Sie putzen, kaufen ein, betreuen Kinder oder Menschen, die gepflegt werden müssen.
Wer arbeitet in einem Minijob?
Sowohl im Gewerbe als auch in Privathaushalten sind die Minijobber überwiegend weiblich und überwiegend deutsch. Im Gewerbe betrug der Anteil der Frauen 56 Prozent, im Haushalt waren es sogar 87 Prozent. In beiden Bereichen stellten die über 65-Jährigen die größte Altersklasse unter den Minijobbern. Im Gewerbe war beinahe jeder fünfte Minijobber im Rentenalter. Ähnlich stark vertreten waren die jungen, unter 25-Jährigen. Aber der Großteil der Minijobber, knapp 65 Prozent, liegt sich zwischen diesen beiden Altersklassen.
Sind Minijobs eine Erfindung der Hartz-Reformen?
Das wird zuweilen behauptet, richtig ist es nicht. Minijobs gibt es weitaus länger. Aber es ist auch nicht ganz verfehlt: Man habe einen der „besten Niedriglohnsektoren“ in Europa aufgebaut, rühmte sich Gerhard Schröder (SPD) 2005 auf dem Weltwirtschaftsforum in Davos. Mit den Hartz-Gesetzen wollte seine rot-grüne Koalition damals das „Jahrhundertproblem“ der Arbeitslosigkeit in den Griff bekommen. Ein expliziter Lösungsansatz war es, den Niedriglohnsektor auszuweiten. Dazu zählen auch die Minijobs. Sie sollten Arbeitgeber ermutigen, Arbeitslose auf relativ unbürokratischem Weg einzustellen und so auf den Arbeitsmarkt zurückführen. Einige Reformen zielten deshalb darauf ab, Minijobs attraktiver zu machen. Die Minijobgrenze wurde angehoben, auch als Nebenjob wurden die Minijobs von der Beitrags- und Steuerpflicht befreit. Deshalb ist es heute möglich, einem Minijob neben der eigentlichen (und vor allem sozialversicherungspflichtigen) Arbeit nachzugehen.
Beschäftigung ankurbeln – hat das geklappt?
Tatsächlich ist die Zahl der Minijobber nach den Reformen „recht deutlich gestiegen“, sagt der Arbeitsökonom Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). „Aber diese angedachte Funktion als Beschäftigungsmotor hat diese Erwerbsform nie wirklich erfüllen können.“ Zwar hätten viele einen Minijob aufgenommen, es gebe aber kaum Übergänge aus dieser „geringfügigen Beschäftigung“ in reguläre oder sozialversicherungspflichtige Stellen.
Verdrängen Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigung?
Ja, sagt DIW-Forscher Grabka. Er verweist auf eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die kam zu dem Ergebnis, dass Minijobs vor allem in kleinen Betrieben sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ersetzen. Bis zu 500.000 Stellen seien verdrängt worden. Die Wissenschaftler um Regina Riphahn haben Daten im Zeitraum 1999 bis 2014 ausgewertet.
Minijobs – eine soziale Frage?
Einen guten Ruf haben Minijobs nicht. Viele sehen darin eine prekäre und unsichere Form der Lohnarbeit. Das liegt daran, dass Minijobber nicht in gleichem Maß gegen soziale Risiken abgesichert sind wie Menschen in regulären Arbeitsverhältnissen, also einem gewöhnlichen Vollzeitjob. Das zeigt sich auf unterschiedlichen Ebenen. Weil Minijobber grundsätzlich nicht in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, steht ihnen kein Arbeitslosengeld zu. Geht ein Mensch über viele Jahre nur einem Minijob nach, wird auch der Anspruch auf Rente sehr gering ausfallen. Das wiederum erhöht die Gefahr für Altersarmut. Zumal sich die meisten Minijobber ohnehin von der Rentenversicherung befreien lassen. Hinzu kommt: Minijobber sind nicht automatisch krankenversichert, wobei es je nach Lebenslage unterschiedliche Möglichkeiten gibt.
Wie sieht es mit den Rechten aus?
Auch bei grundlegenden Arbeitsrechten macht es einen großen Unterschied, ob man ein Minijobber ist oder ein sozialversicherungspflichtiger Angestellter – allerdings weniger in der Theorie als in der Praxis. Zwar gelten Minijobber per Definition als Teilzeitbeschäftigte, damit stehen ihnen im Prinzip die gleichen Arbeitsrechte zu wie Vollzeitbeschäftigten, also beispielsweise Kündigungsschutz oder Lohnzahlungen, wenn das Kind krank ist. In der Realität werden sie ihnen aber oft verwehrt. Darauf weist nicht zuletzt die Bundesagentur für Arbeit hin.
Wie zeigt sich das?
Markus Grabka vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) nennt die Corona-Pandemie als sehr gutes Beispiel. Während die Beschäftigungsverluste für reguläre Arbeitnehmer beinahe komplett abgefedert wurden, hätten vor allem die Minijobber unter der Ausnahmesituation gelitten. „Die haben keinen Anspruch auf Kurzarbeit, bekommen im Krankheitsfall kaum Lohnfortzahlungen oder Sonderzahlungen“, sagt Grabka. So sank die Zahl der Minijobber in der Corona-Krise sehr kräftig. Unternehmen bauten diese Stellen zuerst ab. Nach der Pandemie sei die Zahl wieder hochgeschnellt. Corona habe viele Minijobber in massive finanzielle Schwierigkeiten gebracht.
Profitieren Arbeitgeber von Minijobbern?
Für Arbeitgeber sind Minijobs teurer als eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, sagt IW-Ökonom Schäfer. Der Beitrag zur Sozialversicherung sei bei Minijobs erhöht. „Die zahlen 30 statt der sonst üblichen 20 Prozent, finanziell lohnt sich das also nicht“, meint Schäfer. Allerdings seien Minijobs weniger bürokratisch gestaltet, das könne vielleicht ein Faktor sein. DIW-Forscher Grabka kommt zu einem anderen Schluss. Arbeitgeber könnten Minijobber flexibler einsetzen, hätten großen Spielraum bei den Stundenzahlen, auch fielen keine Zusatzleistungen an, die der Kernbelegschaft zustehen: „Sie profitieren nicht von sonst üblichen Leistungen wie Sonderzahlungen, bezahltem Urlaub oder Weiterbildungen“, sagt Grabka. Damit seien sie „unterm Strich natürlich billiger“.
Führen Minijobs in die Sackgasse?
Eine „Parallelwelt der Arbeit“, wie es der Arbeitnehmerflügel der CDU jüngst formuliert hat, kann Schäfer mit Blick auf die Minijobs nicht erkennen. Aber es gebe schon so etwas wie eine „Pfadabhängigkeit“. Viele Frauen, die wegen der Kinderbetreuung einen Minijob einem Vollzeitjob vorziehen, wechseln später nicht zurück, sagt Schäfer. „Solche Biographien gibt es viele, das lässt sich auch empirisch nachweisen“, erläutert der Ökonom. Es sei aber mehr ein generelles Problem von Teilzeit und nicht der Minijobs im Speziellen.
Gibt es Lösungsansätze?
Für DIW-Forscher Grabka hat diese „Sackgasse“ auch mit dem Ehegattensplitting zu tun. Dieses Steuersystem belohne eine Aufteilung mit einem Hauptverdiener und einem Partner in einer geringfügigen Beschäftigung. Da die Einkommen der Männer in der Regel höher seien, werde ein Minijob für Frauen dadurch attraktiv, andernfalls steige die Abgabenlast stark. „Das führt dazu, dass viele Frauen langfristig in den Minijobs verhaften“, sagt Grabka. Eine Änderung an dieser Stelle könnte es für Beschäftigte attraktiver machen, die Arbeitszeit auszuweiten. Einen zweiten Hebel sieht er in der Minijobschwelle selbst. Senke man sie ab, auf beispielsweise 400 Euro, würden mehr Menschen in sogenannte Midijobstellen rutschen. Dadurch hätten Arbeitnehmer mehr soziale Absicherung und einen Anreiz, die Stunden zu erhöhen.
Sollte man Minijobs am besten gleich abschaffen?
Nein, sagt IW-Ökonom Holger Schäfer. Für ihn gibt es genau „eine tragfähige Begründung“ dafür, dass Minijobs derzeit von Steuer- und Sozialabgaben befreit sind: den Bagatellfall. „Es wäre unverhältnismäßig, bei so kleinen Beschäftigungsverhältnissen die ganze Maschinerie der Sozialversicherung anzuwerfen“, sagt der Ökonom. Würden die Minijobs sukzessive in sozialversicherungspflichtige Stellen überführt, hätte das keine Auswirkung auf die soziale Absicherung der Betroffenen. Die gebe es dann nur auf dem Papier: „Die Leistungen, die sie mit einem Minijob von der Arbeitslosenversicherung oder von der Rentenversicherung erwerben, sind einfach zu gering.“ Auch DIW-Forscher Markus Grabka sieht positive Seiten der Minijobs. Es sei ein sehr gutes und unbürokratisches Instrument, um in den Arbeitsmarkt zu kommen. Gerade für Geflüchtete liege darin eine Chance. Allerdings fehle derzeit eine zeitliche Begrenzung.