Nach einem gigantischen Datenklau wurden Informationen über weltweit 533 Millionen Facebook-Nutzer im Internet veröffentlicht. Nun hat der Bundesgerichtshof den deutschen Klägern nach jahrelangen Niederlagen den Weg zu Schadenersatz geebnet
Betroffene eines riesigen Datendiebstahls bei Facebook 2021 müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vergleichsweise niedrige Hürden nehmen, um Schadenersatz zu erhalten.
Die Opfer müssen lediglich nachweisen, dass sie Opfer des Vorfalls waren, wie der sechste Zivilsenat in Karlsruhe entschied. Es sei weder notwendig, dass die Daten nachweislich missbraucht worden sind, noch müssten die Betroffenen Belege dafür liefern, dass sie in besonderer Weise beeinträchtigt wurden.
Entscheidend für Tausende ähnlicher Fälle
Der BGH hat zum ersten Mal von der neuen Möglichkeit des Leitentscheidungsverfahrens Gebrauch gemacht. Die höchstrichterliche Klärung ist entscheidend für Tausende ähnlich gelagerte Fälle an Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland. (Az. VI ZR 10/24)
Allerdings machte der Vorsitzende Richter des sechsten Zivilsenats, Stephan Seiters, deutlich, dass der Schadenersatz beim bloßen Kontrollverlust nicht allzu hoch ausfallen könne. Als Beispiel im konkreten Fall nannte Seiters 100 Euro. Konkret muss das Oberlandesgericht Köln den Fall nun in Teilen noch einmal verhandeln und dabei klären, ob tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorlag und wie der Schaden zu bemessen sei.
Facebook-Mutterkonzern Meta hält Klagen für haltlos
Hintergrund ist ein Vorfall aus dem April 2021. Unbekannte hatten damals Daten von rund 533 Millionen Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese hatten die Täter abgegriffen, indem sie eine Funktion zur Freunde-Suche in dem sozialen Netzwerk ausnutzten. Im Anschluss hagelte es Klagen, die bisher an Landes- und Oberlandesgerichten zum Großteil keinen Erfolg hatten.
Der Facebook-Mutterkonzern Meta gab sich stets überzeugt, die Klagen seien haltlos und unbegründet. Rechtsanwalt Martin Mekat von der Kanzlei Freshfields hatte noch nach der Verhandlung vergangene Woche betont, es habe bei dem Vorfall keinen Datenschutzverstoß gegeben, Facebook-Systeme seien nicht gehackt worden. Die Anwälte verwiesen auf mehr als 6.000 gewonnene Verfahren, was einer Erfolgsquote von über 85 Prozent entspreche.