Das Grundgesetz alleinig kann „nicht Freiheit und Demokratie garantieren“

„Heute beginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte unseres Volkes“, sagte Konrad Adenauer: Am 23. Mai 1949 verkündete der Parlamentarische Rat die Verfassung des neuen Staates Bundesrepublik. Die neue Folge unserer Serie zu 80 Jahren WELT.

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Noch nie war der Andrang vor der Pädagogischen Akademie in der Rheinauen südlich des beschaulichen Universitätsstädtchens Bonn so groß gewesen wie an diesem Montag – jedenfalls nie in den vorangegangenen 265 Tagen. Bei frühsommerlichem Wetter versammelten sich tausende Menschen vor den weißen Quadern des modernen Baus, über dem nun die Farben Schwarz-Rot-Gold im Wind flatterten; elf Masten neben der Einfahrt zeigten die Flaggen der zehn westdeutschen Länder und Berlins.

Alle Mitglieder des Parlamentarischen Rates, alle Ministerpräsidenten der Länder und zahlreiche Gäste strömten in den Saal der Akademie, darunter als formal ranghöchste Vertreter die stellvertretenden Militärgouverneure der drei westlichen Siegermächte. Denn es stand ein absehbar historischer Akt an: die Verkündung des Grundgesetzes, der Verfassung des neuen (west-)deutschen Staates.

Für die angemessen getragene Stimmung im Saal sorgte eine „Fantasie in c-Moll“ von Bach. Dann, gegen 16 Uhr, ergriff Konrad Adenauer als Präsident des Parlamentarischen Rates das Wort: „Heute beginnt ein neuer Abschnitt in der Geschichte unseres Volkes. Heute wird nach Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten.“

WELT kommentierte die Zeremonie am folgenden Tag: „Mit der Verkündung des Grundgesetzes hat der Parlamentarische Rat seine verfassungsgebende Aufgabe gelöst.“ Wenn auch vorerst nur für (etwa) zwei Drittel des Landes, denn die sowjetische Besatzungszone blieb außen vor: „Der Geburtstag der Bundesrepublik wird deshalb von vielen Deutschen, trotz des unleugbaren Fortschritts, den diese Staatsgründung gemessen an dem Vakuum der vergangenen Jahre darstellt, nicht als Festtag begangen werden, weil noch immer die Barriere des Eisernen Vorhangs quer durch Deutschland gezogen ist.“

Noch war absolut unvorstellbar, dass die unnatürliche Teilung weitere mehr als vier Jahrzehnte dauern würde. Dennoch galt: Nur gut vier Jahre nach dem desaströsen Ende des bisherigen Deutschen Reiches im selbst verursachten schlimmsten Krieg der Weltgeschichte begann wenigstens für den größeren Teil des Landes die Rückkehr in den Kreis der zivilisierten Völker. Den Rahmen dafür bildete eben das Grundgesetz.

„Eine funktionierende Verfassung ist die conditio sine qua non für jede Demokratie, sei sie nun geschrieben oder, wie im Fall von Großbritannien, ungeschrieben“, sagt der Historiker Harald Biermann, im Hauptberuf Präsident der Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik, deren Hauptsitz keine 300 Meter Luftlinie von der Pädagogischen Akademie liegt, die seit 1949 den Namen Bundeshaus trägt.

Jedoch, so fügt der Experte gleichermaßen für deutschen Liberalismus wie für US-Politik im Kalten Krieg, hinzu: „Eine Verfassung allein kann jedoch nicht Freiheit und Demokratie garantieren. Auch die DDR hatte eine schön klingende Verfassung, die aber nicht das Papier wert war, auf dem sie geschrieben stand.“

Der Parlamentarische Rat hatte im Auftrag der demokratisch gewählten Landtage gearbeitet – und hing doch ab von der Genehmigung durch die Besatzungsbehörden. Oktroyiert war das Grundgesetz dennoch nicht. Denn die Westalliierten hatten (nur) den Rahmen gesetzt, in dem sich die „Verfassungsväter“ (und die vier „Verfassungsmütter“) bewegten. Die Geburtshelfer des Grundgesetzes wären freilich eingeschritten, wenn ein autoritärer, zentralistischer Staat konzipiert worden wäre.

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Das lag aber gerade nicht im Interesse des Parlamentarischen Rates, der Konsequenzen aus dem Scheitern der ersten deutschen Demokratie ziehen wollte. Deshalb standen und stehen die Grundrechte am Beginn der Verfassung und sind, anders als in der Weimarer Reichsverfassung von 1919, gegenüber dem Staat einklagbar.

Ferner vermied die neue Verfassung den Fehler, zwei unabhängig voneinander durch Volksabstimmungen legitimierte Kraftzentren zu schaffen, wie es die Verfassung von 1919 mit dem Reichstag und dem Reichspräsidenten getan hatte. Nun stand das Parlament im Zentrum, auf Bundesebene das einzige durch den Souverän, nämlich das Volk, bestimmte Gremium. Anders als der Reichspräsident wurde und wird der Bundespräsident nicht vom Volk gewählt.

Vor Inkrafttreten des Grundgesetzes durch den Festakt am 23. Mai 1949 gab es keine Volksabstimmung, was immer wieder Extremisten als Ansatzpunkt für Zweifel an der Gültigkeit dieser Verfassung missbrauchten und noch immer missbrauchen. Doch dabei handelt es sich um ein kenntnisfreies Schein-„Argument“, denn weder in den USA noch in Großbritannien, beides unzweifelhaft Demokratien mit allen Vor- wie Nachteilen, gab es jemals eine Volksabstimmung über die Verfassung.

Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, der Kalte Krieg, linker und rechter Terrorismus sowie Verschwörungstheorien.

Source: welt.de

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