„Dann wäre ich zu Gunsten von eine Aussetzung welcher Abschiebung im Einzelfall“

Berlins Justizsenatorin Badenberg fordert, dass deutsche Behörden strafrechtliche Schritte gegen das iranische Regime einleiten. Deutschland dürfe angesichts der Gewalt nicht wegsehen. Im Einzelfall müsse eine Aussetzung von Abschiebungen möglich sein.

Deutsche Staatsanwälte ermittelten schon zu den Gräueln des syrischen Bürgerkriegs und lieferten die Grundlage, auf der Täter durch Gerichte in der Bundesrepublik verurteilt wurden. Für ein ähnliches Vorgehen plädieren in einem offenen Brief nun prominente Deutsch-Iraner wie der Publizist Navid Kermani, die Journalistin Nathalie Amiri, die Autorin Naika Foroutan und die Künstlerin Parastou Forouhar. Auch Berlins Justizsenatorin Fedor Badenberg (CDU) gehört zu den Unterzeichnern. Sie fordert Unterstützung von der Bundesregierung.

WELT: Frau Badenberg, Sie haben den offenen Brief unterzeichnet, mit dem der Generalbundesanwalt aufgefordert wird, ein Strukturermittlungsverfahren wegen der brutalen Niederschlagung der Proteste im Iran am 8. und 9. Januar einzuleiten. Was wollen Sie damit erreichen?

Felor Badenberg: Das, was an diesen beiden Tagen in Teheran und an vielen anderen Orten im Land passiert ist, darf nicht in Vergessenheit geraten. Wir müssen den Versuch unternehmen, die Verantwortlichen für diese Massaker zur Rechenschaft zu ziehen. In den Verhandlungen zwischen Washington und den Mullahs geht es ja vor allem um das Atomprogramm und um militärische Fragen. Wir sollten gleichzeitig dafür sorgen, dass die Menschenrechte nicht zur Nebensache werden. Dabei können juristische Mittel helfen.

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WELT: Geht es auch darum, Druck auf die Führung im Iran auszuüben?

Badenberg: So ein Schritt sendet mehrere Signale aus. Zum einen dürfen Menschen, die solche Taten befehlen oder begehen, nicht straflos davonkommen. Das besagt das Weltrechtsprinzip. Auf dieser Grundlage konnten deutsche Behörden schon Täter im Zusammenhang mit dem syrischen Bürgerkrieg zur Rechenschaft ziehen. Ein Strukturermittlungsverfahren ist der erste Schritt dazu. Es soll die Netzwerke und die Auftraggeber hinter den Taten sichtbar machen, damit sie im nächsten Schritt individuell angeklagt werden können – im Fall des Iran also vor allem Angehörige der Revolutionsgarden und ihrer Freiwilligentruppe, der Bassidsch. Das politische Signal richtet sich an die Menschen im Iran. Es soll zeigen, dass gesehen wird, was in ihrem Land geschieht – das sollen die Demonstranten wissen, aber auch die Angehörigen der Elite, deren Kinder sich offenbar zunehmend den Protesten anschließen. Wenn wir auf der Grundlage solcher Verfahren die Reisefreiheit von Regimevertretern einschränken und ihre Auslandsguthaben einfrieren können, dann erhöht das den Druck auf die Führung. Schließlich reisen iranische Funktionsträger zum Shoppen und für medizinische Behandlungen in die EU und schicken ihre Kinder auf beste Schulen und Unis in Europa.

WELT: Können nicht Sie als Justizsenatorin oder Stefanie Hubig (SPD) als Bundesjustizministerin ein solches Verfahren initiieren?

Badenberg: Die Ermittlungen muss die Bundesanwaltschaft aufnehmen. Im Prinzip haben Minister auf Bundes- und Landesebene ein Weisungsrecht, aber in der Praxis wird davon zu Recht kein Gebrauch gemacht. Darum richtet sich unser Appell an Generalbundesanwalt Jens Rommel. Aber natürlich kann auch die Politik etwas beitragen. So ein Verfahren ist aufwendig und braucht entsprechende Ressourcen. Auch das Auswärtige Amt wird sicherlich eingebunden, etwa bei der Frage, ob politische Gründe gegen ein solches Verfahren sprechen. Mit ihrem Beitrag zur Terror-Listung der Revolutionsgarden in der EU hat die Bundesregierung Entscheidendes geleistet. Ich weiß, dass sich Außenminister Johann Wadephul (CDU) persönlich intensiv dafür eingesetzt hat.

WELT: Konservative Wähler würden aber vielleicht fragen, ob die deutsche Justiz für alle Verbrechen der Welt zuständig sein soll.

Badenberg: Es geht ja nicht um alle Verbrechen und es geht auch nicht um irgendwelche Verbrechen. Wenn die Opferzahlen, von denen die westlichen Regierungen und Menschenrechtsorganisationen ausgehen, zutreffen, dann hat das iranische Regime am 8. und 9. Januar mehr als 30.000 Menschen ermorden lassen, nur weil sie von ihrem Demonstrationsrecht Gebrauch gemacht haben. Das Recht auf friedliche Versammlung ist in Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantiert. Auch der Iran hat den Vertrag ratifiziert. Das Massaker gegen die eigene Bevölkerung stellt einen groben menschenrechtlichen Verstoß dar. Es ist ein außergewöhnliches Verbrechen, das auch eine besondere Vorgehensweise im Hinblick auf seine strafrechtliche Aufklärung erfordert.

WELT: Sollte die Bundesrepublik dann nicht auch ein Aufnahmeprogramm für politisch Verfolgte aus dem Iran starten, oder zumindest einen Abschiebestopp für geflüchtete Iranerinnen und Iraner verfügen, die schon hier sind? Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lehnt einen Abschiebestopp bisher ab.

Badenberg: Was ein Aufnahmeprogramm angeht, finde ich die Formulierung des ehemaligen Bundespräsidenten Joachim Gauck sehr treffend, der sagte: „Unser Herz ist weit. Doch unsere Möglichkeiten, sie sind endlich.“ Wenn wir jetzt allgemein mit der Aufnahme geflohener Menschen aus dem Iran beginnen würden, müssten wir uns fragen lassen, was mit all jenen ist, die unter anderen Konflikten in der Welt leiden, beispielsweise im Südsudan. Und unser System zur Aufnahme Geflüchteter ist bereits überlastet. In Sachen Abschiebestopp kann ich Bundesinnenminister Dobrindt weitgehend folgen. Aber wenn es um Geflüchtete geht, denen bei einer Rückkehr in den Iran nachweislich schwerste Repressalien drohen, womöglich sogar der Tod in den Händen des Regimes, dann wäre ich nach sorgfältiger Prüfung für eine Aussetzung der Abschiebung im Einzelfall. Jedenfalls, sofern es sich nicht um Straftäter handelt.

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WELT: Etliche Oppositionelle werfen der Bundesregierung vor, sie übe noch nicht genug Druck auf Teheran aus.

Badenberg: Mit der Terror-Listung der Revolutionsgarden hat diese Regierung schon mehr geleistet als die Ampel-Koalition. Bedenken Sie, wie lange diese Forderung im Raum stand und doch nicht umgesetzt wurde. Wenn die Bundesregierung jetzt ein Strukturermittlungsverfahren und anschließend die individuelle Strafverfolgung von Tätern und Auftraggebern der Verbrechen unterstützen würde, dann wäre das der logische nächste Schritt. In einer Phase, in der das Regime stark angeschlagen ist, verdeutlicht ein solches Verfahren das persönliche Risiko für die Unterstützer und Handlanger der Mullahs. Die Aussicht auf Strafverfolgung bietet so den nötigen Anreiz für ein Umdenken oder einen rechtzeitigen Seitenwechsel.

WELT: Sie sind selbst im Iran geboren. Was hören Sie von Ihren Verwandten dort?

Badenberg: Sie berichten von blankem Entsetzen. Seit Jahrzehnten wusste man, dass Regimegegnern in iranischen Gefängnissen Schreckliches angetan wird. Doch jetzt geschehen Dinge in aller Öffentlichkeit, die niemand für möglich gehalten hatte. Ein Mitglied meiner Familie hat etwa beobachtet, wie Sicherheitskräfte auf offener Straße einem jungen Demonstranten in den Kopf schossen, nur weil er immer wieder „Freiheit“ gerufen hatte. Diese Gewalt macht die Iraner sprachlos. Selbst für viele Menschen, die das System bisher akzeptiert haben, ist längst eine Grenze überschritten.

Daniel-Dylan Böhmer, Senior Editor im Ressort Außenpolitik, bereist die Länder des Nahen Ostens seit Jahrzehnten. Er befasst sich vor allem mit regionalen und globalen Sicherheitsthemen und wird regelmäßig als Experte in nahöstlichen TV- und Radiosendern befragt.

Source: welt.de

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