Cum-Ex-Skandal: Cum-Ex-Verfahren gegen Zahlung von 2,8 Millionen Euro eingestellt

Im Cum-Ex-Skandal hat die hessische Justiz das Strafverfahren gegen einen früheren Börsenhändler eingestellt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Wiesbaden mitteilte, erfolgte die Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage von 2,8 Millionen Euro.

Medienberichten zufolge soll der Beschuldigte hohe Provisionen bei früheren Cum-Ex-Aktiengeschäften der HypoVereinsbank (HVB) verdient haben. Der Fall geht auf die Cum-Ex-Anklage von 2017 zurück, wegen der später der als „Mr. Cum-Ex“ bekannte Steueranwalt Hanno Berger zu einer langen Haftstrafe verurteilt wurde.

Fiskus verlor mindestens 10 Milliarden Euro

Berger stand nach einem langen Auslieferungsverfahren aus der Schweiz ab Juni 2022 in Wiesbaden vor Gericht. Er wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung im Mai 2023 zu mehr als acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das nun eingestellte Verfahren gegen den Börsenhändler war von dem gegen Berger abgetrennt worden.

Die hessischen Strafverfolger hatten ihre Anklage im Zusammenhang mit Cum-Ex-Deals der HVB in London erhoben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte Berger vorgeworfen, von 2006 bis 2008 bei Cum-Ex-Geschäften mitgewirkt zu haben, die den Staat rund 113 Millionen Euro kosteten. Beteiligt an den Deals waren mehrere frühere HVB-Beschäftigte.

Cum-Ex-Deals gelten als größter Steuerraub in der Geschichte der Bundesrepublik. Banken und andere Investoren ließen sich von Finanzämtern Steuern erstatten, die sie gar nicht gezahlt hatten. Der Staat büßte geschätzt mindestens zehn Milliarden Euro ein, die Politik reagierte mit einer Gesetzänderung.

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