Cum-ex: Prozess gegen Olearius gen jener Zielgeraden

Oberstaatsanwältin Stephanie Kerkering forderte im Gerichtssaal die Verkündung eines sogenannten Einstellungsurteils wegen dauerhafter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten. Die Vertreterin der Anklage beantragte außerdem das Strafverfahren in ein selbständiges Einziehungsverfahren überzuleiten.

Dann müsste die Strafkammer über die Einziehung von 43 Millionen Euro aus Olearius’ Vermögen entscheiden. Diese Summe soll der frühere Chef der Privatbank M.M. Warburg nach Ansicht der Staatsanwälte als Erträge für die Cum-ex-Geschäfte erhalten haben.

Olearius’ Verteidigung untermauerte dagegen weiterhin ihre Forderung auf Freispruch. Das Verfahren sei zumindest einzustellen, da gravierende Verfahrenshindernisse, darunter schwere Verstöße der staatlichen Seite gegen das Recht auf ein faires Verfahren vorliegen würden. Die Strafkammer fällte keine Entscheidung. Sie hat für die kommenden Wochen Fortsetzungstermine vorgesehen. Noch am Donnerstag waren zahlreiche Sitzungen bis Mitte Dezember 2024 vorgesehen.

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