CSU macht Mütterrente zum Wahlkampfthema

Seit mehr als zehn Jahren hat sich die CSU in jedem Bundestagswahlkampf für Erhöhungen der sogenannten Mütterrente starkgemacht. Und schon zwei Mal, in den Jahren 2014 und 2019, wurden ihre Forderungen anschließend von den schwarz-roten Koalitionen umgesetzt. Laut Deutscher Rentenversicherung beliefen sich die dadurch ausgelösten Mehrausgaben zuletzt auf etwa 14 Milliarden Euro pro Jahr.

Nun hat sich die CSU vorgenommen, nach der Bundestagswahl eine weitere Erhöhung dieser Rentenansprüche durchzusetzen – obwohl dies in der Schwesterpartei CDU auf starke Bedenken stößt. Profitieren würden davon wie zuvor Mütter vor 1992 geborener Kinder. Das trifft auf mehr als drei Viertel der heutigen Rentnerinnen zu.

„Unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder“

Einen Beschluss dazu will die CSU-Landesgruppe im Bundestag Anfang dieser Woche auf ihrer Klausurtagung im oberbayerischen Kloster Seeon fassen. Sie wolle „die Mütterrente III mit einer vollständigen Gleichstellung durch drei Rentenpunkte für alle Mütter durchsetzen – unabhängig vom Zeitpunkt der Geburt ihrer Kinder“, heißt es dazu in einer Beschlussvorlage, aus der am Wochenende mehrere Medien zitierten. Die Gerechtigkeitsfrage der Gleichbehandlung aller Mütter in der Rente sei erst gelöst, wenn auch für vor 1992 geborene Kinder volle drei Erziehungsjahre in der Rente anerkannt würden.

Mit der „Mütterrente“ werden Zeiten der Kindererziehung bei der Rente honoriert, ohne dass die Versicherten dafür Beiträge gezahlt haben. Für Geburten nach 1992 sind das derzeit knapp 120 Euro an zusätzlicher Monatsrente je Kind. Der Betrag entspricht den Ansprüchen, die man sonst durch drei Jahre beitragspflichtige Arbeit jeweils zum Durchschnittslohn erhält.

Für vor dem Jahr 1992 geborene Kinder hatte die seinerzeit von So­zial­mi­nister Norbert Blüm (CDU) umgesetzte Rentenreform hingegen ursprünglich nur Gutschriften für ein Jahr beitragspflichtige Arbeit vorgesehen. Mit den Paketen zur Mütterrente I und II von 2014 und 2019 hat die CSU aber schon die Erhöhung auf zweieinhalb Jahre durchgesetzt.

Läuft dem Ziel stabilerer Rentenbeiträge zuwider

Begründet wurde die Unterscheidung einst unter anderem damit, dass zuvor insbesondere Mütter von anderen Sonderregelungen bei der Rente profitierten, etwa der sogenannten Rente nach Mindesteinkommen und der dem früheren Renteneintrittsalter von 60 statt 65 Jahren für Frauen. Inwieweit der verbliebene Unterschied von zweieinhalb gegenüber drei Jahren Rentengutschrift tatsächlich als ungerecht anzusehen sei, ist daher fachlich zumindest stark umstritten.

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat in seinem Jahresgutachten 2023 unter anderem auf diesen Sachverhalt hingewiesen: Auch nach den jüngsten Erhöhungen der Mütterrente würden Seniorinnen weiterhin zugleich durch einen gesonderten Kinderzuschlag bei der Witwenrente begünstigt. Wenn aber die Kindererziehung schon bei der eigenen Rente der Mütter honoriert werde, entfalle eigentlich der Grund dafür. Nach Ansicht der Wirtschaftsweisen spricht das umso mehr für eine (einschränkende) Reform der Witwenrente.

Dass es in der CDU starke Vorbehalte gegen Erhöhungen der Mütterrente gibt, hatte Generalsekretär Carsten Linnemann schon kurz nach seinem Amtsantritt im Sommer 2023 klargemacht: In den vergangenen 20 Jahren hätten alle Beteiligten „zu viel Sozialpolitik mit der Gießkanne gemacht“, sagte er damals im Gespräch mit der F.A.Z. „Eine weitere Erhöhung der Mütterrente kann es daher nicht geben, um mal konkret zu werden. Ich sage das auch selbstkritisch“, bekannte er. Das gemeinsame Wahlprogramm, das CDU und CSU kurz vor Weihnachten präsentiert hatten, nennt die Mütterrente nicht.

Politisch umstritten ist die Forderung vor allem deshalb, weil sie dem Ziel stabilerer Rentenbeiträge zuwiderläuft. Bisher zahlen Arbeitnehmer und Arbeit­geber dafür 18,6 Prozent des Bruttolohns. Selbst ohne das ebenfalls umstrittene „Rentenpakt II“ der SPD erwartet die Regierung aber schon einen Anstieg auf rund 20 Prozent in der neuen Legislaturperiode. Forderungen, die Mütterrente konsequent aus Steuern zu finanzieren, scheiterten bisher stets an Haushaltsnöten des Bundes.

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