Corona-Pandemie: Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung von Amtsrichter wegen Masken-Entscheidung

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Amtsrichters wegen eines von ihm verhängten Verbots von Corona-Maßnahmen bestätigt. Weil er im April 2021 während der Corona-Pandemie an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht ausgesetzt hatte, hatte ihn das Landgericht Erfurt wegen Missbrauchs seines Richteramtes und Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Eilentscheidung des Amtsrichters war wenig später wieder
aufgehoben worden. Denn obwohl der Mann in der Angelegenheit gar nicht zuständig war, soll er zielgerichtet darauf hingearbeitet haben, ein
solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Dazu kontaktierte er schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die im gewünschten
Sinne ausfallen würden. Der Mann habe einen Beschluss verfügt, den er von vornherein so
beabsichtigt hatte, urteilte das Landgericht Erfurt. Sowohl der Richter selbst als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Erfurter Urteil Revision beim BGH eingelegt, die mit der Entscheidung nun verworfen wurde.  

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Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Amtsrichters wegen eines von ihm verhängten Verbots von Corona-Maßnahmen bestätigt. Weil er im April 2021 während der Corona-Pandemie an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht ausgesetzt hatte, hatte ihn das Landgericht Erfurt wegen Missbrauchs seines Richteramtes und Rechtsbeugung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

Die Eilentscheidung des Amtsrichters war wenig später wieder
aufgehoben worden. Denn obwohl der Mann in der Angelegenheit gar nicht zuständig war, soll er zielgerichtet darauf hingearbeitet haben, ein
solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Dazu kontaktierte er schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die im gewünschten
Sinne ausfallen würden. Der Mann habe einen Beschluss verfügt, den er von vornherein so
beabsichtigt hatte, urteilte das Landgericht Erfurt. Sowohl der Richter selbst als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Erfurter Urteil Revision beim BGH eingelegt, die mit der Entscheidung nun verworfen wurde.  

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