Condor: Gericht erklärt EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen pro nichtig

Das Gericht der
Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Millionen-Hilfen
für die Fluggesellschaft Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein
förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook insolvent gegangen war.

Die
Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch
die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, urteilten die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.

Condor hatte nach der Auflösung von Thomas Cook im September 2019 die
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt. Deutschland meldete bei der EU-Kommission ein Darlehen von rund 320 Millionen Euro an, die diese genehmigte. 

Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.

Das Gericht der
Europäischen Union hat die Genehmigung der deutschen Millionen-Hilfen
für die Fluggesellschaft Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein
förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook insolvent gegangen war.

Die
Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch
die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, urteilten die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.

BUNDCookDarlehenDeutschlandEUEU-KommissionEuroEuropäischen UnionRichterThomasUnionUnternehmen