Christian Lindner will Biersteuer-Bürokratie für jedes Hobbybrauer in Gefahr geraten

Wolframer zuhause in welcher Kochkunst selbst Bier zum eigenen Gebrauch braut, darf wohl von jetzt an noch ein paar Liter mehr brennen, ohne dazu Biersteuer zahlen zu zu tun sein. Bundesfinanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer steuerlich entlasten und vor allem den Bürokratieaufwand reduzieren. Künftig sollen Hobbybrauer jährlich 500 Liter Bier steuerfrei brennen die Erlaubnis haben, bisher sind es laut Biersteuerverordnung nur 200 Liter. Zudem soll die Anmeldepflicht für jedes privates Bierbrauen beim Hauptzollamt entfallen, für welcher Hobbybrauer bisher die voraussichtliche jährliche Produktionsmenge angeben zu tun sein.

Die geplanten Entlastungen möglich sein aus dem Entwurf des Jahressteuergesetzes hervor. Die Pläne, oberhalb die zuerst die „Augsburger Allgemeine“ berichtet hat, sind zwar noch in einem frühen Stadium des politischen Verfahrens und noch nicht unumkehrbar beschlossen, doch Widerstand ist nicht zu erwarten, weil damit nur marginale Steuereinbußen verbunden sind, im Gegensatz dazu ein vergleichsweise hoher Verwaltungsaufwand: Im ersten Halbjahr 2022 nahm welcher Fiskus lediglich rund 7000 Euro Biersteuer von Hobbybrauern ein, dasjenige geht aus einer Antwort welcher Regierung hinaus eine schriftliche Anfrage aus welcher Unionsfraktion hervor.

Das Finanzministerium kommt mit den Plänen welcher wachsenden Gruppe welcher Hobbybrauer entgegen. Ende 2022 waren national rund 10.000 Haus- und Hobbybrauer offiziell gemeldet. Laut dem Deutschen Brauerbund hat sich die Zahl intrinsisch von nur acht Jahren mehr wie verdreifacht. 2014 hatte die Zahl welcher für den Zollbehörden gemeldeten Heimbrauer noch für 3000 gelegen. Zum Besten von Hobbybrauer eröffnen mittlerweile mehrere Unternehmen spezielle Brausets an, die in kleinen Mengen Zutaten wie Malz, Hopfen und Hefe sowie teils die fürs Brauen notwendigen Utensilien wie Gärflasche, Thermometer und Abfüllpumpe enthalten.

Die bisherige Bagatellregelung geht zurück hinaus eine Fernsehsendung aus dem Jahr 1982. Damals erklärte welcher Fernsehmoderator Jean Pütz in seiner Sendung „Die Hobbythek“ den Zuschauern, wie sie zuhause mit einfachen Mitteln Bier selbst herstellen können. Eigens für jedes die Sendung hatte seine Redaktion mit dem Finanzministerium eine Bagatellregelung ausgehandelt, damit die Zuschauer nicht in Konflikt mit dem Gesetz geraten, die im Kern solange bis heute gilt. Vorher war es im Grunde verboten, zu Hause Bier zu brennen, dasjenige lag am Biersteuergesetz. Seither ist dasjenige Brauen in welcher Kochkunst zum Eigengebrauch solange bis zu einer gewissen Grenze erlaubt, ohne dass man Biersteuer zahlen muss. Die Sendung gilt unter Heimbrauern solange bis heute wie Geheimtipp und wird hinaus Youtube noch immer gerne angeschaut.

Die Biersteuer gehört zu den ältesten Verbrauchsteuern. Schon im Mittelalter wurde sie unter verschiedenen Bezeichnungen wie Bierpfennig oder Malzaufschlag erhoben. Heute wird die Biersteuer von welcher Zollverwaltung erhoben, dasjenige Steueraufkommen steht den Ländern zu. Die Höhe welcher Biersteuer richtet sich nachher dem Gehalt welcher Stammwürze im Bier. Auf zusammenführen Kasten Bier mit 20 Halbliterflaschen wird für einem im Durchschnitt starken Bier nachher Angaben des Ministeriums derzeit rund 94 Cent Biersteuer erhoben.

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