Christian Lindner: Freie Demokratische Partei-Chef sieht AfD-Verbotsverfahren qua Risiko

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt Versuche, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, ab. „Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch. Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden“, sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Auseinandersetzung mit dieser Partei müsse im demokratischen Wettbewerb erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren könne.

Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte am Montag geurteilt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

Lindner sagte, man müsse sich um die erreichbaren Wählerinnen und Wähler der AfD bemühen. „Und zwar nicht nur mit dem moralischen Zeigefinger, sondern auch mit konkreten Lösungen. Ich empfehle nüchterne, sachliche Härte“, fügte der FDP-Chef hinzu. Viele Leute wählten die AfD aus Frust über ungeregelte Migration seit der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Inzwischen gebe es aber einen neuen Realismus in der europäischen Flüchtlingspolitik.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner lehnt Versuche, die AfD vom Bundesverfassungsgericht verbieten zu lassen, ab. „Die Hürden für das Verbot einer Partei sind sehr hoch. Am Ende des Tages sollte nicht durch eine Abweisung eines Verbotsantrags der AfD ein Persilschein ausgestellt werden“, sagte der Bundesfinanzminister den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Die Auseinandersetzung mit dieser Partei müsse im demokratischen Wettbewerb erfolgen, damit sich die AfD nicht als Opfer inszenieren könne.

Hintergrund der neu aufgeflammten Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren ist ein Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster. Dieses hatte am Montag geurteilt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens ist. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen.

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