Auch im zweiten Anlauf hat sich die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nicht auf eine Verlängerung der Möglichkeit verständigt, dass Internetanbieter den Strafverfolgungsbehörden IP-Adressen zugänglich machen, von denen Darstellungen sexueller Gewalt gegen Kinder verbreitet werden. So weit, so erwartbar.
Doch bleibt die Frage, über welche höheren Einsichten die Abgeordneten verfügen, wenn sie sich gegen einen Vorschlag stellen, für den sich nicht nur vier Kommissare unterschiedlicher politischer Prägung nochmals verwendet haben.
Überdies hat sich auch der Rat unisono hinter den Plan der Kommission gestellt, also mit den Stimmen des sozialistisch regierten Spaniens bis hin zu Orbáns Ungarn.
Freiraum für Perversionen
Im Parlament aber fanden sich ein weiteres Mal Kräfte von ganz links bis ganz rechts zusammen, um das Internet unter dem Vorwand des (Daten-)Schutzes von Persönlichkeitsrechten zu einem Freiraum für Perversionen zu erklären.
Doch so grenzenlos die Schmerzfreiheit auch von deutschen Abgeordneten von SPD, Grünen und Linkspartei auf diesem Gebiet ist, so schnell ist die vereinte Linke auf der Zinne, wenn nicht sie es auf die Unterstützung „von rechts“ ankommen lässt, sondern die EVP.
Mit Heuchelei ist dieses Gebaren, das auch in Deutschland zur Gewohnheit geworden ist, noch vornehm beschrieben. Im Verfahren ist es Doppelzüngigkeit, im Ergebnis Komplizentum.
Source: faz.net