Es gibt in jedem Frauenleben diesen zusammenführen Sommer, in dem die Blicke jener Männer sich verändern. Zuerst verwirrte es mich nur, dies plötzliche Interesse von kurzer Dauer vor meinem dreizehnten Geburtstag. Als ich es verstand, war ich geschmeichelt: Ich, ein Objekt des Begehrens? Aufregend! Die Ernüchterung folgte hinauf den Fuß, kommend schon wurde es unschön und blieb nicht für Blicken. Die Sprüche machten lichtvoll, dass die neue Aufmerksamkeit mich nicht feierte, sondern erniedrigte.
Praktisch jeglicher Frauen und übrigens ebenso manche Männer erleben regelmäßig Catcalling. Mitten hinauf jener Straße mit sexualisierten Bemerkungen belästigt zu werden, nervt, beschämt und kann sogar den Alltag erniedrigen, etwa weil man bestimmte Ecken meidet. Aber sollte es unter Strafe stillstehen?
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) forderte dies vergangene Woche im Vergleich zu jener Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Sexualstraftaten würden zu „schwach“ bestraft. Bei Catcalling gebe es sogar eine Strafbarkeitslücke, die es zu schließen gelte. Da ist tatsächlich welches dran. Ich bin trotzdem dagegen.
Das Strafgesetzbuch versteht sexuelle Belästigung wie unerwünschte körperliche Berührung. Verbale Belästigung wird schlimmstenfalls wie Beleidigung verfolgt. Dazu gehört ungeachtet eine Kundgabe jener Missachtung, eine Verletzung jener persönlichen Ehre. Höchstrichterliche Rechtsprechung hat die beleidigende Qualität sexueller Sprüche immer wieder abgelehnt, so etwa 2017 im Fall eines 65-Jährigen, jener einem elfjährigen Mädchen gesagt hatte, er wolle „an ihre Muschi fassen“. Laut Bundesgerichtshof fehlt es dieser Vorbringen an jener „herabsetzenden Bewertung“.
Der strafende Feminismus: Tanz mit dem Teufel
Die vermeintliche Strafbarkeitslücke kommt in Folge dessen weniger durch zusammenführen Mangel im Strafgesetzbuch zustande wie durch eine desaströse Rechtsprechung. Bevor es den Tatbestand jener (körperlichen) sexuellen Belästigung gab, hatte man dies gleiche Problem beim ungewollten Anfassen. Strafbar bestenfalls wie tätliche Beleidigung, wurden Grapscher regelmäßig mit jener Begründung freigesprochen, dem Eingriff fehle jener ehrverletzende Charakter. Wenn welche Lücke durch zusammenführen neuen Tatbestand geschlossen wurde, warum nicht dies Catcalling-Problem genauso tangieren?
Der Ansatz, genderspezifischer Gewalt mit neuen Tatbeständen, härteren Strafen und strengerer Überwachung zu begegnen, wird im englischsprachigen Raum Carceral Feminism genannt. Im Deutschen setzt sich ohne Rest durch zwei teilbar die Bezeichnung punitiver, in Folge dessen strafender Feminismus durch. Ich halte davon nicht viel. Zum zusammenführen entlässt es Richterinnen und Richter, die in verbaler sexueller Belästigung ernsthaft keine Missachtung wiedererkennen wollen, aus jener Verantwortung. Der Beleidigungstatbestand ist ganzheitlich genügend, um tatsächlich strafwürdiges, nämlich erniedrigendes Catcalling zu stapeln, man muss nur vernünftig subsumieren.
Zum anderen – welche Kritik ist grundsätzlicher – ist Feminismus eine Befreiungs-, keine Bestrafungsbewegung. Die hawaiianische Rechtsprofessorin Mari Matsuda nennt punitiven Feminismus zusammenführen „Tanz mit dem Teufel“: Die Systeme, von denen man sich mit solchen Forderungen Gerechtigkeit erhofft, sind die gleichen, die andernorts patriarchale (ökonomische, rassistische, queerfeindliche…) Gewalt schützen oder selbst bedienen. Nicht umsonst ist die wohl berühmteste Kritikerin des punitiven Feminismus die US-amerikanische Marxistin Angela Davis. Stimmen, die harte Strafen im Namen jener Frauenrechte fordern, ertönen so gut wie aus jener liberalen solange bis sozialdemokratischen Ecke. Ich möchte damit nichts zu tun nach sich ziehen. Mein dreizehnjähriges Ich wird es mir verzeihen.