Cannabis-Teillegalisierung: Union fordert Cannabisverbot im Bundestag

Die Unionsparteien haben die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aufgefordert, das deutsche Parlament zur cannabisfreien Zone zu erklären. Im Bundestag gehörten „keine Haschkekse auf den Tisch“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der Zeitung Rheinischen Post. Deswegen müsse das Cannabisverbot ausgeweitet werden. Dies habe die Union bereits im Ältestenrat des Bundestags gefordert.

„Die Bundestagspräsidentin muss das im Hausrecht jetzt schnell regeln“, sagte Schnieder weiter. Derzeit besteht laut Bundestagsverwaltung in den Liegenschaften ein Rauchverbot. Außerhalb, etwa in den Innenhöfen, gilt das aber nicht. „Ich mag mir nicht ausmalen, was die Bürger denken werden, wenn hier Joints geraucht werden“, sagte Schnieder.

Dem Bericht nach bleibt auch nach der Teillegalisierung von Cannabis das Kiffen im Kanzleramt und in den Ministerien untersagt. Das gehe aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Parlamentsanfrage hervor, die der Rheinischen Post vorliege. 

Dem Konsum von berauschenden „oder das Bewusstsein beeinflussenden Substanzen am Arbeitsplatz – dazu gehört auch der Konsum von Cannabisprodukten“ werde weiterhin durch eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen entgegengewirkt, heißt es darin. Ziel sei es, Gefährdungen „oder negative Auswirkungen auf Leistungsfähigkeit und Arbeitsqualität, sowie auf das Ansehen in der Öffentlichkeit zu vermeiden“, hieß es in dem Bericht weiter.

Die Unionsparteien haben die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) aufgefordert, das deutsche Parlament zur cannabisfreien Zone zu erklären. Im Bundestag gehörten „keine Haschkekse auf den Tisch“, sagte Parlamentsgeschäftsführer Patrick Schnieder (CDU) der Zeitung Rheinischen Post. Deswegen müsse das Cannabisverbot ausgeweitet werden. Dies habe die Union bereits im Ältestenrat des Bundestags gefordert.

„Die Bundestagspräsidentin muss das im Hausrecht jetzt schnell regeln“, sagte Schnieder weiter. Derzeit besteht laut Bundestagsverwaltung in den Liegenschaften ein Rauchverbot. Außerhalb, etwa in den Innenhöfen, gilt das aber nicht. „Ich mag mir nicht ausmalen, was die Bürger denken werden, wenn hier Joints geraucht werden“, sagte Schnieder.

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