Der Deutsche Lehrerverband befürchtet negative Folgen jener teilweisen Cannabislegalisierung. „Neben dem gesteigerten Risiko für Psychosen bei Jugendlichen kann gerade Cannabiskonsum dazu führen, dass Schule, Lernstoff und die spätere berufliche Zukunft nicht mehr als wichtig empfunden werden“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll. „Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen zwar noch körperlich im Unterricht anwesend sind, aber nicht mehr geistig bei der Sache, in manchen Fällen führt es auch zu verstärktem Absentismus.“ Das umstrittene Gesetz tritt am Montag in Kraft.
Düll plädierte für jedes mehr Aufklärung. Schulen und Lehrkräfte täten seinen Angaben zufolge schon viel zu diesem Zweck. „Generell bräuchte es mehr Weiterbildungsangebote für die Lehrkräfte und mehr Mittel und Personal für die Schulen, um Prävention flächendeckend umsetzen zu können – auch in der aktuellen Situation des Lehrkräftemangels.“
„Die Teillegalisierung vermittelt ein falsches Signal der Harmlosigkeit des Cannabiskonsums“, sagte Düll. Nach Einschätzung des Verbands werde sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu höherem Konsum nebensächlich in den Altersgruppen zur Folge haben, die tatsächlich geschützt werden sollten. Die Weitergabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibe verboten, sagte Düll. „Aber wie erreicht man die ältere Bevölkerung, um ihr klarzumachen, wie wichtig es für die Jugendlichen ist, dass dieses Verbot eingehalten wird?“
Cannabiskonsum und Verkehr
Der Parlamentarische Geschäftsführer jener Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten Frei, sieht in jener Cannabislegalisierung nebensächlich eine Gefahr für jedes die Verkehrssicherheit. „Vor allem für den Straßenverkehr muss die Losung gelten: null Toleranz für Experimente“, sagte er. Der Genuss von Cannabis verändere die Wahrnehmung und schränke die Reaktionsfähigkeit ein. Drogenkonsum habe im Straßenverkehr „nichts verloren“.
„Wie überhastet das Gesetz eingeführt wird, kann man auch daran sehen, dass viele Folgefragen bisher ungelöst sind“, kritisierte Frei. Neben den gesundheitlichen Risiken vor allem für jedes junge Menschen sei dies Gesetz eine „enorme“ Zusatzbelastung für jedes Polizei und Justiz. „Allein durch die im Gesetz enthaltene Amnestieregelung müssen in der Justiz über 100.000 Strafakten durchgearbeitet und teilweise Gesamtstrafen neu berechnet werden. Und das, obwohl heute schon Tausende Stellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften fehlen.“
Die Union lehne dies Gesetz „ganz grundsätzlich ab“, fügte Frei hinzu. Im Falle eines Regierungswechsels werde sie es wieder rückgängig zeugen.
Autofahren unter Drogeneinfluss ist generell verboten
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis erlaubt den Besitz und kontrollierten Anbau zum privaten Gebrauch, sehr wohl mit zahlreichen Einschränkungen. Im öffentlichen Raum bleibt jener Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe soll vorerst droben Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau sind solange bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Eingetragene Verurteilungen im Bundeszentralregister jener Justiz wegen fortan nicht mehr strafbarer Cannabisverstöße können gen Antrag jener Betroffenen gelöscht werden.
Im Straßenverkehr ist dies Zur Folge haben eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Eine unabhängige Expertengruppe des Bundesverkehrsministeriums hat sich hier für jedes verschmelzen Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für jedes den Cannabiswirkstoff THC wirklich. Begründet wurde dies unter anderem mit den langen Nachweiszeiten von Cannabis: Autofahrerinnen und Autofahrer sollen in Zukunft nur belangt werden, wenn jener Konsum „in einem gewissen zeitlichen Bezug“ zum Fahren erfolgte. Zur Einführung des vorgeschlagenen Grenzwertes muss nun noch dies Straßenverkehrsgesetz geändert werden.
Der Deutsche Lehrerverband befürchtet negative Folgen jener teilweisen Cannabislegalisierung. „Neben dem gesteigerten Risiko für Psychosen bei Jugendlichen kann gerade Cannabiskonsum dazu führen, dass Schule, Lernstoff und die spätere berufliche Zukunft nicht mehr als wichtig empfunden werden“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll. „Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen zwar noch körperlich im Unterricht anwesend sind, aber nicht mehr geistig bei der Sache, in manchen Fällen führt es auch zu verstärktem Absentismus.“ Das umstrittene Gesetz tritt am Montag in Kraft.