Bundesverfassungsgericht lehnt Beschwerde gegen Mietpreisbremse ab

Eine Berliner Vermieterin ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Mietpreisbremse gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Dienstag keine Verletzung von Grundrechten.

Konkret ging es um die Verlängerung der Mietpreisbremse im Jahr 2020, im Sommer war eine weitere Verlängerung bis Ende 2029 beschlossen worden. Per Verordnung können so Landesregierungen Gebiete festlegen, in denen Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen begrenzt werden.

Derzeit gilt ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt. Bei einer Wiedervermietung dürfen höchstens zehn Prozent mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden. Die Vermieterin war von ihren Mietern erfolgreich auf die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete verklagt worden. Das hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 bestätigt.

Nun nahm das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde dagegen nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unbegründet.

Das sei kein schwerwiegender Eingriff in die Eigentumsfreiheit, erklärte das Verfassungsgericht. Das Grundgesetz schütze nicht die „einträglichste“ Nutzung von Eigentum. Die Mietpreisbremse solle vor allem die Ausnutzung der Mangellage auf dem Wohnungsmarkt verhindern.

Das Gericht berücksichtigte dabei nicht nur die Interessen von Eigentümern, sondern auch diejenigen von Bürgern auf Wohnungssuche und das Gemeinwohl. Durch das knappe Angebot an Mietwohnungen entstehe ein soziales Ungleichgewicht, dem der Gesetzgeber mit der Mietpreisbremse begegne, führte es aus. Die Gesellschaft habe auch ein Interesse daran, dass Gentrifizierung und die Verdrängung von Menschen mit wenig Geld aus bestimmten Vierteln verhindert würden.

Schon 2019 hatte Karlsruhe entschieden, dass die 2015 erstmals eingeführte Mietpreisbremse mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Den Eingriff in das Eigentum stuften die Richter als verhältnismäßig ein, was das Gericht nun noch einmal bestätigte. Die Entwicklungen seitdem führten zu keinem anderen Ergebnis, erklärte es.

Source: welt.de

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