Bundesverfassungsgericht: „Ich sehe eine gewisse Dringlichkeit“

Johannes Masing ist ein ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts.

ZEIT ONLINE: Herr Masing, ohne Rest durch zwei teilbar wird viel darüber
diskutiert, ob dasjenige Bundesverfassungsgericht besser geschützt werden muss vor
möglichen Eingriffen in seine Unabhängigkeit. Kommende Woche trifft sich dazu
die Ampel mit Vertretern welcher Union. Halten untergeordnet Sie dasjenige Gericht z. Hd. bedroht?

Johannes Masing: Ich bin nicht gegenwärtig alarmiert, wohl ich sehe in
Blick aufwärts die allgemeinen politischen Entwicklungen doch eine gewisse
Dringlichkeit. Wir nach sich ziehen in Polen und Ungarn beobachten können, mit welcher
Geschwindigkeit und Entschlossenheit die Gerichte intrinsisch kürzester Zeit
demontiert wurden, vor allem in Polen. Das fand ich erschreckend. Deshalb
sollte man jetzt handeln, solange man dasjenige noch ungezwungen von dem Druck konkreter
Bedrohungsszenarien tun kann. Ganz zentrale Fragen welcher Unabhängigkeit des Verfassungsgerichts
sind nicht im Grundgesetz abgesichert. Der Gesetzgeber kann sie mit einfacher
Mehrheit ändern. Das halte ich z. Hd. ein unnötiges Risiko. Wir sollten uns
bemühen, eine gewisse Stabilität in welcher Verfassung zu verspannen.

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