Der Bundestag hat die Rechte von leiblichen Vätern gestärkt. Biologische Väter haben damit bessere Chancen, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Lob kommt vom Kinderschutzbund.
Leibliche Väter haben künftig bessere Chancen, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss der Bundestag am Donnerstagabend. Damit setzte das Parlament ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Das hatte vor rund zwei Jahren in einem Urteil eine Stärkung der leiblichen Väter im Recht der Vaterschaftsanfechtung gefordert.
Auslöser Fall aus Sachsen-Anhalt
Damals ging es um einen Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein leiblicher Vater versuchte erfolglos, die vom neuen Lebensgefährten der Mutter anerkannte Vaterschaft anzufechten. Das Bundesverfassungsgericht nahm dies zum Anlass, die alte Rechtslage für verfassungswidrig zu erklären und eine Neuregelung zu fordern.
Die Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht, der Mann also Verantwortung für das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.
Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde.
Kein „Wettlauf“ um die Vaterschaft
Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können. Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.
Lob vom Kinderschutzbund, Kritik vom Familienbund der Katholiken
Der Deutsche Kinderschutzbund begrüßte die Entscheidung des Bundestages. „Kinder brauchen bei Fragen der Abstammung vor allem Klarheit, Stabilität und rechtssichere Verhältnisse“, sagte Bundesgeschäftsführer Daniel Grein dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Der Familienbund der Katholiken betonte dagegen, er hätte sich eine weniger komplexe Regelung gewünscht. Es wäre besser gewesen, wenn eine offenere Interessenabwägung ermöglicht worden wäre, um den Fachgerichten eine kindeswohlorientierte Lösung im Einzelfall zu ermöglichen. Es bleibe abzuwarten, wie sich das den Familiengerichten vorgegebene neue Prüfungsschema in der Praxis bewähre.
Bundestag zu Meeresschutz und Luftsicherheit
Der Bundestag hat außerdem dem Beitritt Deutschlands zum Meeresschutz-Abkommen der Vereinten Nationen zugestimmt. Das Abkommen ermöglicht erstmals die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf hoher See.
Und das Parlament billigte ein Luftsicherheitsabkommen mit Österreich. Es erleichtert die Zusammenarbeit, wenn verdächtige Flugzeuge oder Drohnen die Landesgrenze überqueren. Mit allen anderen Nachbarn hatte Deutschland bereits solche Vereinbarungen.
Source: tagesschau.de