Bundestag: Beleidigungen und Störungen im Bundestag sollen härter bestraft werden

Abgeordnete, die im Bundestag persönlich beleidigen oder stören, sollen dafür in Zukunft stärker sanktioniert werden können. Das sieht ein von der Ampelkoalition vereinbarter Antrag vor, der den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Tagesverlauf zur Abstimmung vorgelegt wird. Demnach soll künftig automatisch ein Ordnungsgeld fällig werden, wenn eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert.

Bisher heißt es in der Geschäftsordnung lediglich: „Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro.“

Die Höhe des Ordnungsgeldes soll sich nun zudem auf 2.000 Euro verdoppeln, beziehungsweise auf 4.000 Euro im Wiederholungsfall. Daneben soll die Geschäftsordnung um diesen Satz ergänzt werden: „Jegliche beleidigenden oder diskriminierenden, insbesondere rassistischen oder sexistischen Äußerungen oder Verhaltensweisen gegenüber einem anderen Mitglied oder Dritten sollen unterlassen werden.“

Zwar hätte man sich nicht auf einen gemeinsamen Antrag mit der Unionsfraktion einigen können, wie Regierungsvertreter berichteten. Man halte aber weiter an diesem Ziel fest. Nach Angaben der Koalitionäre soll am Mittwoch in erster Lesung über den Antrag beraten werden.   

Rechte von Oppositionsparteien sollen gestärkt werden

Darüber hinaus wolle man auch die Rechte der Oppositionsfraktionen erweitern: „Von ihnen verlangte öffentliche Anhörungen müssen künftig innerhalb von zehn Sitzungswochen behandelt werden“, sagt Filiz Polat von den Grünen. Bisher gab es dazu keine zeitlichen Vorgaben.  

Zuletzt sollen auch die Befugnisse der Ausschussvorsitzenden gestärkt werden: Sie würden künftig eine formelle ordnungsrechtliche Kompetenz gegenüber Mitgliedern erhalten. Bei erheblichen Störungen soll der oder die Vorsitzende mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit Personen von der weiteren Beratung ausschließen können.

Die Änderungen an der Geschäftsordnung seien auch deshalb notwendig, um lebendige Debatten zu ermöglichen, sagt Stephan Thomae (FDP). In Aktuellen Stunden sollten hierfür etwa Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen zugelassen werden. 

Abgeordnete, die im Bundestag persönlich beleidigen oder stören, sollen dafür in Zukunft stärker sanktioniert werden können. Das sieht ein von der Ampelkoalition vereinbarter Antrag vor, der den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP im Tagesverlauf zur Abstimmung vorgelegt wird. Demnach soll künftig automatisch ein Ordnungsgeld fällig werden, wenn eine Parlamentarierin oder ein Parlamentarier innerhalb von drei Sitzungswochen drei Ordnungsrufe kassiert.

Bisher heißt es in der Geschäftsordnung lediglich: „Wegen einer nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages kann der Präsident gegen ein Mitglied des Bundestages, auch, ohne dass ein Ordnungsruf ergangen ist, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro festsetzen. Im Wiederholungsfall erhöht sich das Ordnungsgeld auf 2.000 Euro.“

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