Bundestag: Abgeordneten drohen z. Hd. Bestechung künftig höhere Strafen

Künftig sollen z. Hd. die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten im Bundestag höhere Strafen fällig werden. Die Ampelfraktionen legten dem Parlament zusammenführen Gesetzesentwurf vor, jener z. Hd. solche Fälle solange bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten solle dies untergeordnet dann, wenn Abgeordnete ihre politische Stellung und die damit verbundenen Beziehungen nutzen, um nebenbei Geschäfte zu zeugen. Möglich zeugen soll dies eine Ergänzung im Strafgesetzbuch.

Das Gesetz sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete z. Hd. ein bestimmtes Verhalten wohnhaft bei jener Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile erhalten – deswegen etwa z. Hd. eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit hinaus Fälle ausgeweitet werden, die via die Kernaufgaben im Parlament rausgehen. Hintergrund z. Hd. die geplante Umbruch sind vor allem die Maskenaffären um frühere Christlich Demokratische Union-Abgeordnete während jener Corona-Pandemie.

Diese hatten in jener Frühphase jener Corona-Pandemie Millionenprovisionen z. Hd. die Vermittlung von Maskengeschäften erhalten. Mit jener bislang geltenden Gesetzeslage konnten sie hierfür nicht bestraft werden.

Christlich Demokratische Union-Politiker sieht „keinen Handlungsbedarf“

SPD, Grüne und Freie Demokratische Partei hatten eine Verschärfung des Gesetzes schon in ihren Koalitionsverhandlungen festgehalten. Im sogenannten Korruptionswahrnehmungsindex 2023 jener Organisation Transparency International lag Deutschland hinaus Platz neun. Die stellvertretende Vorsitzende von Transparency Deutschland, Margarete Bause, sagte einst, man trete wohnhaft bei jener Korruptionsbekämpfung mehr oder weniger hinaus jener Stelle. Die Organisation bemängelte „Schlupflöcher“ wohnhaft bei jener strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordnetenbestechung.

Zu dem nunmehr eingebrachten Gesetzesentwurf äußerten sich Vertreter jener Unionsfraktion zurückhaltend. „Handlungsbedarf sehe ich jetzt in diesem Bereich nicht„, sagte ihr erster parlamentarischer Geschäftsführer Thorsten Frei. Der Christlich Demokratische Union-Politiker wies darauf hin, dass nachher jener Maskenaffäre schon dasjenige Abgeordnetengesetz grundlegend verändert worden sei.

Ampelpolitiker loben ihren Gesetzesentwurf

Vertreter aus den Regierungsparteien wiesen hingegen hinaus die Notwendigkeit jener geplanten Verschärfungen hin. Der parlamentarische Geschäftsführer jener SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte: „Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen das Vertrauen haben, dass Abgeordnete für das Allgemeinwohl und nicht den eigenen Geldbeutel arbeiten.“

Die Grünenrechtspolitikerin Canan Bayram ergänzte: „Wenn Abgeordnete ihre Stellung ausnutzen, um sich selbst zu bereichern, schädigen sie damit das Vertrauen der Bevölkerung in die Integrität politischer Prozesse.“ Dies fördere den Demokratieverdruss.

„Wer sein Mandat missbraucht, um sich selbst zu bereichern, darf nicht ungestraft davonkommen“, teilte jener Freie Demokratische Partei-Politiker Stephan Thomae mit. „Das soll künftig nicht nur bei der direkten Ausübung des Mandats gelten, sondern auch dann, wenn die Stellung als Mandatsträger außerhalb des Parlaments für den eigenen Profit genutzt wird.“

Künftig sollen z. Hd. die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten im Bundestag höhere Strafen fällig werden. Die Ampelfraktionen legten dem Parlament zusammenführen Gesetzesentwurf vor, jener z. Hd. solche Fälle solange bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe vorsieht. Gelten solle dies untergeordnet dann, wenn Abgeordnete ihre politische Stellung und die damit verbundenen Beziehungen nutzen, um nebenbei Geschäfte zu zeugen. Möglich zeugen soll dies eine Ergänzung im Strafgesetzbuch.

Das Gesetz sieht bislang nur Strafen vor, wenn Abgeordnete z. Hd. ein bestimmtes Verhalten wohnhaft bei jener Ausübung ihres Mandats Geld oder andere Vorteile erhalten – deswegen etwa z. Hd. eine Rede oder ein konkretes Abstimmverhalten im Bundestag. Nun soll die Strafbarkeit hinaus Fälle ausgeweitet werden, die via die Kernaufgaben im Parlament rausgehen. Hintergrund z. Hd. die geplante Umbruch sind vor allem die Maskenaffären um frühere Christlich Demokratische Union-Abgeordnete während jener Corona-Pandemie.

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