Bundesregierung: Wie geht es nachher dem Koalitionsbruch weiter?

Die Ampel-Koalition ist nach rund drei Jahren zerbrochen. Die
Bundestagswahl, die eigentlich für den 28. September 2025 angesetzt war, soll vorgezogen werden. Der Weg dorthin ist im
Grundgesetz festgeschrieben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass er am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage
stellen will.

Wie läuft das Verfahren ab?

Nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann der Bundeskanzler
im Bundestag beantragen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Er kann dies mit einem konkreten Gesetzgebungsvorhaben
verknüpfen, muss das aber nicht. Erhält der Kanzler keine Mehrheit, kann er den
Bundespräsidenten bitten, den Bundestag aufzulösen.

Dieses Vorgehen ist
jedoch umstritten, weil es nicht – wie vom Grundgesetz beabsichtigt –
darauf abzielt, das Vertrauen ausgesprochen zu bekommen, sondern gerade
im Gegenteil, die dafür nötige Mehrheit zu verfehlen. Man spricht daher
auch von einer „unechten Vertrauensfrage“. Scholz gab in seinem
Statement zur Entlassung von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP)
bereits den Tenor vor, als er sagte: „Es gibt keine Vertrauensbasis für
eine weitere Zusammenarbeit.“

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Was folgt auf die Vertrauensfrage?

Wenn der Kanzler
die Vertrauensfrage im Parlament stellt und keine Mehrheit bekommt,
wird er im nächsten Schritt den Bundespräsidenten bitten, den Bundestag
aufzulösen. Dafür hat dieser nach Artikel 68 maximal 21 Tage Zeit. Er
ist nach dem Grundgesetz allerdings nicht verpflichtet, dies zu tun.

„Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen,
nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so
kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen
einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen“, heißt es in der Verfassung.
In diesem Fall müssten laut Artikel 39 des Grundgesetzes innerhalb von
60 Tagen Neuwahlen stattfinden, in diesem Fall also bis Mitte März.

Ein
Automatismus ist dies allerdings nicht, der Bundespräsident könnte sich
auch gegen eine Auflösung des Bundestages entscheiden. Auch die Mehrheit des Parlaments könnte sich auf eine andere Lösung verständigen.
„Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit
seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt“, heißt es in der
Verfassung. Beide Alternativen zu Neuwahlen dürften in der aktuellen
Lage aber wenig wahrscheinlich sein.

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Welche Möglichkeiten hat die Opposition?

Die Mitglieder des Bundestages könnten über ein „konstruktives Misstrauensvotum“ nach Artikel 67 des Grundgesetzes dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und gleichzeitig mit einer Mehrheit einen neuen Bundeskanzler wählen. Dass CDU-Chef Friedrich Merz dafür im aktuellen Bundestag eine Mehrheit findet, erscheint jedoch unrealistisch.

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Was geschieht in der Übergangszeit?

Nach der Auflösung des
Bundestages ist Deutschland nicht politisch führungslos. Der Kanzler und
sein Kabinett bleiben ja im Amt– mit Ausnahme der FDP-Vertreter, die geschlossen ihren Rücktritt einreichen wollen. Das
gilt auch für den Fall, dass nach der vorgezogenen Neuwahl die
Koalitionsbildung schwierig wird. Denn Artikel 69 Grundgesetz sieht vor,
dass der Kanzler auf Ersuchen des Bundespräsidenten verpflichtet ist,
die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen.
Gleiches gilt für Bundesministerinnen oder -minister, wenn sie der
Bundespräsident oder der Bundeskanzler darum ersuchen.

Die
Aufgaben der vier ausgeschiedenen FDP-Kabinettsmitglieder (Finanzen,
Justiz, Verkehr, Bildung) können von anderen Ressortchefs mit übernommen
werden. Der Kanzler kann aber auch Nachfolger vorschlagen und vom
Bundespräsidenten ernennen lassen.

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Ist der Bundestag noch handlungsfähig?

Mit
der Auflösung des Bundestags endet die Arbeit der Abgeordneten. Zuvor will Kanzler Scholz aber nach eigenen Angaben
noch wichtige Projekte wie die Stabilisierung der Rente oder die
Umsetzung der Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems durch
Bundestag und Bundesrat bringen. Sein Problem dabei: Er ist nun der Chef
einer Minderheitsregierung und muss auf Unterstützung aus den Reihen
der Opposition hoffen. Die hofft er bei der Union zu bekommen.

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Was wird aus dem Bundeshaushalt?

Für den Bundeshaushalt 2025 gibt es keine Ampel-Mehrheit mehr. Es gilt als unwahrscheinlich, dass die Union von CDU und CSU nun für eine Mehrheit sorgt. Wird kein Haushalt beschlossen, würde ab Januar eine sogenannte vorläufige Haushaltsführung gelten. Dann sind vorerst nur Ausgaben möglich, die nötig sind, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen. Das Finanzministerium kann den Ministerien aber bewilligen, pro Monat einen Prozentsatz der Mittel des noch nicht verabschiedeten Haushaltsentwurfs zu nutzen.

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Was führte letztlich zum Ende der Ampel?

Lindner schlug in einem Papier zu einer „Wirtschaftswende“ eine Neuausrichtung der Wirtschafts- und Klimapolitik vor. In dem Papier wird als Sofortmaßnahme die endgültige Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für Vielverdiener gefordert, ein sofortiger Stopp aller neuen Regulierungen sowie ein Kurswechsel in der Klimapolitik. Nationale Klimaziele sollten durch europäische ersetzt werden. Das stieß auf erheblichen Widerstand bei SPD und Grünen. Scholz‘ letztes Krisentreffen mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Lindner brachte keine Einigung.

Scholz zufolge forderte Lindner ultimativ und öffentlich eine grundlegend andere Politik – eine milliardenschwere Steuersenkung für wenige Spitzenverdiener und zugleich Rentenkürzungen für alle Rentnerinnen und Rentner. Umstritten war ebenso, wie Milliardenlücken im Haushalt 2025 geschlossen werden soll. Scholz schlug mit Blick auch auf die Folgen des Ukrainekriegs eine Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse vor. Die FDP lehnte das ab. 

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Wie häufig wurde die Vertrauensfrage bisher gestellt?

In der Geschichte des Deutschen Bundestages hat bisher fünf Mal ein Bundeskanzler die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes gestellt. Zuletzt entschied sich Gerhard Schröder (SPD) im Jahr 2005 für dieses Vorgehen, er hatte auch 2001 schon die Vertrauensfrage gestellt. Er ehielt am 1. Juli 2005 keine Mehrheit in der Vertrauensfrage und schlug Bundespräsident Horst Köhler am 13. Juli die Auflösung des Bundestages vor, was
dieser am 21. Juli tat. Zuvor hatten SPD-Kanzler Willy Brandt (1972), sowie im Jahr 1982 Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) die Vertrauensfrage gestellt.

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Die Ampel-Koalition ist nach rund drei Jahren zerbrochen. Die
Bundestagswahl, die eigentlich für den 28. September 2025 angesetzt war, soll vorgezogen werden. Der Weg dorthin ist im
Grundgesetz festgeschrieben. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) kündigte an, dass er am 15. Januar im Bundestag die Vertrauensfrage
stellen will.

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