Bundesregierung: Bundeskanzler Olaf Scholz beantragt offiziell Vertrauensfrage

Gut drei Jahre nach seinem Amtsantritt hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas eine Vertrauensabstimmung beantragt. Demnach beinhaltete das Schreiben nur zwei Sätze. Darin beantragte der Kanzler, ihm gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes das Vertrauen auszusprechen. Die Abstimmung im Bundestag soll am kommenden Montag stattfinden.

„Damit möchte ich den Weg frei machen für vorgezogene Bundestagswahlen“, sagte Scholz in seiner anschließenden Ansprache und gab auch einen Ausblick auf die nächsten Tage: „Wenn die Abgeordneten dann den von mir vorgeschlagenen Weg beschreiten, werde ich Bundespräsident Steinmeier am Montagnachmittag vorschlagen, den Bundestag aufzulösen“, sagte er. Folgt der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Scholz, wird die Neuwahl am 23. Februar stattfinden.

Scholz wirbt für Gesetzesvorhaben

Scholz warb zugleich dafür, noch vor Weihnachten mehrere Gesetzesvorhaben mit finanziellen Entlastungen zu verabschieden. „Ein Schulterschluss der demokratischen Mitte in diesen wichtigen Fragen wäre ein starkes Zeichen“, sagte der SPD-Politiker. Er appelliere an die Abgeordneten des Bundestages: „Lassen Sie uns gemeinsam handeln im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.“

Scholz nannte erneut vier Gesetze, für die seine rot-grüne Koalition nach dem Bruch des Ampelbündnisses keine Mehrheit mehr hat. Sie ist daher auf die Zustimmung etwa der Union oder des einstigen Partners FDP angewiesen. Konkret geht es demnach um Erhöhungen von Kindergeld und Kinderzuschlag, Entlastungen bei der sogenannten kalten Progression bei der Einkommensteuer, die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets und eine Stabilisierung der Stromnetzentgelte. Es gehe um „wenige, aber ganz wichtige Entscheidungen“, die aus seiner Sicht keinerlei Aufschub duldeten, sagte Scholz.

Bis zur Bildung einer neuen Koalition nach der vorgezogenen Neuwahl blieben Regierung und Bundestag voll arbeitsfähig, sagte der Kanzler. „Das Leben geht ja immer weiter.“ Die Bürgerinnen und Bürger hätten einen Anspruch darauf, dass alle politischen Kräfte „ihren Job tun und zum Wohl des Landes zusammenarbeiten“.

Bisher gab es fünf Vertrauensfragen

Im Bundestag wird Scholz den Abgeordneten am Montag zuerst seine Gründe für die Vertrauensfrage in einer Rede erläutern. Anschließend wird es eine etwa 90-minütige Aussprache geben. Danach entscheidet das Parlament voraussichtlich in namentlicher Abstimmung.  

Es gilt als sicher, dass Scholz keine Mehrheit bei der Abstimmung bekommt. In dem Fall hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit, auf Bitten des Kanzlers den Bundestag aufzulösen und den Neuwahltermin festzulegen.

Bisher gab es die Vertrauensfrage fünfmal in der Geschichte der Bundesrepublik: Sie wurde von den Kanzlern Willy Brandt (SPD) im Jahr 1972, Helmut Schmidt (SPD) und Helmut Kohl (CDU) im Jahr 1982 sowie Gerhard Schröder (SPD) in den Jahren 2001 und 2005 gestellt. Dreimal hatten die Vertrauensabstimmungen Neuwahlen zur Folge.

Scholz entlässt Lindner6.11.

Vertrauensfrage16.12.

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