Bundesnetzagentur: Die dubiose KI-Kontrolle

Die Bundesregierung hat das „Durchführungsgesetz“ zur KI-Verordnung der Europäischen Union beschlossen. Die Verordnung wird seit 2024 schrittweise in Kraft gesetzt. Sie verfolgt hehre Ziele: Wer Künstliche Intelligenz einsetzt, soll transparent machen, wo und wie und warum.

Verboten zum Beispiel ist KI, die Menschen nach ihrem sozialen Verhalten kategorisiert. Autoritäre Staaten wie China setzen darauf, um die Bürger total zu überwachen und fernzusteuern. Wer KI einsetzt oder entwickelt, soll einschätzen, wie hoch die damit verbundenen Risiken sind – und Maßnahmen gegen Missbrauch ergreifen.

Die Bundesnetzagentur ist nicht „staatsfern“

Das ist reichlich unbestimmt, und wie sich die bürokratische Kontrolle des Ganzen konkret ausnimmt, steht noch dahin. Und hier findet sich auch der Pferdefuß der KI-Kontrolle, wie sie die EU ausüben will. Es braucht dafür nämlich eine Aufsichtsbehörde, die in unternehmerische und in die Medienfreiheit eingreift. Eine solche Kontrolle muss in Deutschland „staatsfern“ eingerichtet sein, die Regierung darf keinen direkten Einfluss haben.

Und wie ist das bei der deutschen KI-Aufsicht? Der „Gesetzestext“, teilt Kulturstaatsminister Wolfram Weimer mit, stelle die „staatsferne Medienordnung in Deutschland klar“. Genau das aber tut er nicht. Die Aufsicht nämlich wird der Bundesnetzagentur übergeben, die 33,2 neue Stellen und ein paar Millionen zusätzlich bekommt. Zugeordnet ist die Bundesnetzagentur, die der frühere Grünen-Politiker Klaus Müller leitet, dem Bundeswirtschaftsministerium, zudem unterliegt sie der Fachaufsicht des Digitalministers. Von „Staatsferne“ ist da keine Spur.

Source: faz.net