Die Deutsche Umwelthilfe will, dass BMW und Mercedes ab 2030 keine Verbrenner mehr verkaufen dürfen. Erreichen will sie das über Klimaklagen beim BGH. Was steckt dahinter?
Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigt sich heute mit zwei Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz. Geklagt hat die Deutsche Umwelthilfe. Sie will, dass das höchste deutsche Zivilgericht den Autobauern untersagt, ab 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen.
Die Geschäftsführer der Umwelthilfe berufen sich in ihrer Klage auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, werde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen die Kläger. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränken würden.
Ist es möglich, dass Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können? Diese Frage soll vor Gericht geklärt werden.
Klimaschutz-Beschluss von 2021 als Vorlage
Die Argumentation der Kläger basiert auf dem Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.“
Damals ging es also um die Pflicht des Staates – heute um die Frage, ob auch Großemittenten wie BMW und Mercedes vor Gericht zur Verantwortung gezogen werden können. In den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klimaklagen gegen die Autohersteller keinen Erfolg. Ob der BGH heute ein Urteil fällt, ist unklar.
Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23
Source: tagesschau.de