Bundesfinanzhof-Urteil: Gute Grundsteuer-Gründe

Die neue Grundsteuer hat sich für manchen Eigentümer als ausgesprochen teuer erwiesen. Der Bundesfinanzhof hat allen Hoffnungen, besondere Härten der Neuregelung doch noch abwenden zu können, einen schweren Dämpfer versetzt. Nicht verfassungswidrig, lautet das Verdikt – auch wenn vergleichbare Immobilien nicht immer gleich behandelt werden.

Die obersten Finanzrichter sind gleichwohl nicht weltfremd. Sie streiten nicht ab, dass das schablonenartige Vorgehen mithilfe von Bodenrichtwerten und pauschalierten Kaltmieten zu Verzerrungen führen kann. Aber das sei in einem Massenverfahren in Kauf zu nehmen, argumentieren sie. Zudem verweisen sie auf das Bundesverfassungsgericht, das dem Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum gegeben hat.

Nahezu jeder bekommt die Grundsteuer zu spüren

Die Grundsteuer ist politisch brisant. Das beginnt damit, dass nahezu jeder im Land sie zu spüren bekommt – Eigentümer direkt, Mieter über die umgelegten Nebenkosten. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die alten Werte von 1964 im Westen und 1935 im Osten verworfen hatte, weil die Zeit über sie hinweggegangen war, sind rund 36 Millionen Häuser, Wohnungen und Grundstücke neu zu bewerten gewesen. Ein Kraftakt sondergleichen, weil es zumeist keine aktuellen Marktpreise gibt, mit denen man arbeiten kann. Die Grundsteuer zeigt als kleine Vermögensteuer beispielhaft auf, welch große Probleme eine große Vermögensteuer aufwerfen würde, von der linke Parteien träumen.

Zurück zur Grundsteuer. Da die Bundesländer hier ein Gestaltungsrecht bekommen haben, gibt es nunmehr verschiedene Gesetze. Die Fälle, über die der Bundesfinanzhof entschied, betreffen das Bundesmodell. Doch die jetzt herausgearbeiteten Grundsätze gelten für alle. Die Interessenverbände der Steuerzahler und Grundeigentümer wollen nun eine Verfassungsbeschwerde unterstützen. Wenn sich die Richter in den roten Roben an ihre eigenen Vorgaben halten, dürften sie sich schwer damit tun, nochmals einzugreifen. Zu Recht. Was demokratisch entschieden wurde, sollte auch das höchste Gericht nur kippen, wenn es evident gegen Grundrechte verstößt.

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