Bundesanwaltschaft muss Fragen zum Gefangenenaustausch beantworten

Mehr Transparenz in Sachen Gefangenenaustausch: Nach einer erfolgreichen Klage von WELT AM SONNTAG muss der Generalbundesanwalt Auskunft erteilen, wie die Freilassung des russischen Auftragskillers Vadim K. vonstattenging.

Der Generalbundesanwalt (GBA) muss Fragen rund um die Freilassung des „Tiergartenmörders“ Vadim K. beantworten. Dazu verurteilte ihn das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 10. Oktober (3 K 4458/24) nach einem Eilantrag von WELT AM SONNTAG. Vadim K. ist ein russischer Geheimdienstoffizier, der 2019 in Berlin im Auftrag des Kremls einen Georgier erschoss. Dafür wurde er 2021 vom Berliner Kammergericht wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und saß seitdem in Deutschland in Haft.

Im August dieses Jahres lieferte ihn die Bundesregierung im Rahmen eines groß angelegten Gefangenenaustauschs zwischen westlichen Staaten und Russland an Moskau aus. Aufgrund der politischen Brisanz schweigen die deutschen Behörden zu Details der Aktion. Bekannt ist, dass der GBA als zuständige Strafvollstreckungsbehörde die Freilassung von Vadim K. anordnete, nachdem die Ausländerbehörde Straubing eine Ausweisungsverfügung gegen ihn erlassen hat.

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WELT AM SONNTAG wollte vom GBA unter anderem wissen, welchen Kontakt es zwischen diesen beiden Behörden gab, wann Vadim K. in welchen Justizvollzugsanstalten saß und inwieweit die Bundesländer vorab über die Entscheidung des GBA informiert worden waren. Der GBA verweigerte mehrfach die Auskunft mit der Begründung, dass man sich zu Details des Strafvollzugs, weil es sich dabei um ein „nicht-öffentliches Verfahren“ handle, und zur Kommunikation mit anderen Behörden grundsätzlich nicht äußere. Dagegen reichte WELT AM SONNTAG am 16. August einen Eilantrag ein.

Der Auskunftsanspruch der Presse überwiegt

Vor Gericht argumentierte der GBA dann auch, dass eine Auskunft die Sicherheit des Justizvollzugs und den außenpolitischen Handlungsspielraum der Bundesregierung gefährden könne. Dem folgte das Gericht nicht: Die Richter stellten klar, dass nicht jede staatliche Maßnahme im Zusammenhang mit dem Gefangenenaustausch „dem presserechtlichen Auskunftsanspruch von vornherein entzogen“ sei. Man müsse differenzieren zwischen den außenpolitischen und den innerstaatlichen Vorgängen.

Da der Gefangenenaustausch nun abgeschlossen sei, sei nicht ersichtlich, wie die Auskunft über regierungsinterne Handlungen wie die Freilassung durch den GBA oder die Ausweisung durch die Ausländerbehörde Straubing die Regierungsarbeit noch behindern könne. Deswegen überwiege hier das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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Anders sehe es aus hinsichtlich der internationalen Verhandlungen und Vorbereitungen des Austauschs. Der Inhalt dieser Gespräche und auch die Frage, wer an ihnen teilnahm, seien laut Gericht durch eine „besondere Vertraulichkeit“ gekennzeichnet. Würden Details dazu bekannt, „wäre die vertrauliche Einbindung der Bundesrepublik Deutschland bei künftigen Verhandlungen zu einem Gefangenenaustausch nicht mehr in gleicher Weise gewährleistet. Damit würden auswärtige Beziehungen geschädigt und künftige Regierungsarbeit erschwert.“ Deshalb musste der GBA Fragen zur Einbindung der Bundesländer in die Aktion und zur Kommunikation mit anderen Staaten nicht beantworten.

Der GBA ist seiner Pflicht aus dem Beschluss inzwischen nachgekommen und auch die Ausländerbehörde Straubing hat unter Verweis auf die in der Entscheidung dargelegten Maßstäbe weitere Auskünfte erteilt. Die Redaktion wertet die Antworten derzeit aus.

Das Bundeskanzleramt weigert sich dagegen weiterhin, „zum Schutz der staatlichen Funktions- und Handlungsfähigkeit und auch aus Sicherheitsgründen“ Fragen von WELT AM SONNTAG zum Gefangenenaustausch zu beantworten.

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Source: welt.de

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