Die Bundesregierung will schneller bauen – und dafür Umweltstandards schleifen. Das neue „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ erklärt nahezu jedes Projekt zum „überragenden öffentlichen Interesse“. Das schwächt zentrale Schutzmechanismen für die Natur und ihren Artenreichtum. Im Freitag-Interview spricht Verena Graichen vom BUND über überhastete Gesetzgebung, fehlende Beteiligung der Zivilgesellschaft und darüber, warum blinder Beschleunigungswille weder der Infrastruktur noch der Demokratie hilft.
der Freitag: Frau Graichen, wie lange brauchen Sie, um 150 Seiten Text zu lesen?
Verena Graichen: Tja, normale 150 Seiten gehen schneller als welche, die man durchdringen muss. Und das ist bei einem Referentenentwurf für ein „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Fall. Es ist unsäglich, uns Verbänden für eine Stellungnahme nur von Freitag, 15.31 Uhr, bis Montagfrüh um 10 Uhr Zeit zu geben. Eigentlich sind dafür zwei Wochen vorgesehen. Wer mit der Beteiligung an einem Gesetzgebungsverfahren so umgeht, will eigentlich gar nicht wissen, was die Umweltverbände zu sagen haben.
Was haben Sie zum „Infrastruktur-Zukunftsgesetz“ der Regierung Friedrich Merz zu sagen?
Es ist ein massiver Angriff auf alle Regelungen zum Schutz der Natur. Wer Infrastrukturprojekte „von überragendem öffentlichen Interesse“ umsetzt, soll die dafür verbrauchte Fläche nicht mehr real mit gleichwertigen Naturflächen kompensieren müssen, sondern kann stattdessen Geld bezahlen, ohne dass dadurch Naturschutz garantiert wäre. „Von überragendem öffentlichen Interesse“ ist jetzt aber alles. Als unter Olaf Scholz im „Deutschland-Tempo“ gebaut wurde, funktionierte das, weil es um eine kleine Anzahl ganz ausgewählter Projekte ging, auf die die öffentliche Hand ihre Ressourcen konzentriert hat.
Wenn aber jetzt jede Lkw-Rastfläche als überragendes öffentliches Interesse definiert wird, geht die Verhältnismäßigkeit verloren. Ich glaube auch nicht, dass denen, die neue Autobahnen wollen, damit gedient ist. Die gleichen begrenzten staatlichen Kapazitäten, die gleichen Genehmigungsbehörden, die gleichen Planer, die gleichen Baufirmen sollen alles auf einmal machen. Dabei bröseln die Brücken, und wir hätten mit der Instandhaltung der Infrastruktur eigentlich schon genug zu tun, wollen jetzt aber alles Mögliche neu bauen.
Ist es wirklich so schlimm, wenn künftig etwa keine Umweltverträglichkeitsprüfung mehr nötig ist, um eine Bahnstrecke von unter 60 Kilometern zu elektrifizieren?
Natürlich macht es schon aus Gründen des Klimaschutzes komplett Sinn, Bahngleise zu elektrifizieren. Wir sind ja auch nicht gegen jedes Vorhaben, auch wenn öffentlich gern der Eindruck erweckt wird. Die meisten Projekte laufen ordentlich und mit geringen Eingriffen in die Natur ab. Und wenn wir klagen, dann wären auch wir froh, wenn die Gerichtsprozesse schneller laufen würden, aber dass sie es nicht tun, liegt an der zu geringen Ausstattung von Justiz und Verwaltung. Wenn nun an genau diesem zu elektrifizierenden Schienenabschnitt eine besonders wertvolle Population einer bedrohten Art lebt, sollte man das wissen und beachten. Wir Verbände haben längst Vorschläge gemacht, wie sich Planungen beschleunigen lassen, ohne den Umweltschutz über Bord zu werfen.
Wie denn?
Bisher läuft es meist so: Ein Investor prüft eine Fläche, macht eine Arterhebung, geht dann vielleicht pleite, aus dem Projekt wird jedenfalls nichts. Wenn der nächste Investor kommt, geht das gleiche Spiel ganz von vorn los. Öffentlich einsehbare, großräumige Artenerhebungen würden verhindern, dass man immer wieder an derselben Stelle prüfen muss, ob es dort Arten gibt, die Schutz brauchen. Das ärgert mich an diesem Infrastruktur-Zukunft-Gesetz am meisten: Ein Problem geht doch nicht weg, wenn man sagt, wir gucken nicht mehr, ob es da ein Problem gibt. Das ist einfach der falsche Weg.
Die Logik des Gesetzentwurfs ist, dass es drängendere Probleme gibt, etwa Kriegstüchtigkeit: Von überragendem öffentlichen Interesse sind demnach bald auch „Straßen von militärischer Relevanz“ …
Wir haben immer unterschiedliche Interessen, die man miteinander abwägen muss. Aber man muss sie eben abwägen – das ist der Unterschied. Die militärische Relevanz hat gerade erst das Bundesverwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung angeführt, als es unsere Klage gegen den Ausbau der A1 durch ein Vogelschutzgebiet in der Eifel abwies. Wie die militärische Relevanz in der Eifel weit im Westen Deutschlands ist, kann ich nicht beurteilen. Aber vor allem hätte es auch hier viel bessere Routenführungen mit viel kleineren Eingriffen in die Natur gegeben.
Wenn der Blick auf Alternativen in den Raumordnungsverfahren künftig eine noch kleinere Rolle spielen soll, werden Planungen dadurch noch schlechter. Planungen werden immer besser, wenn man weiß, dass sie überprüft werden können. Aber bald soll man bereits ohne Prüfungen leichter losbauen dürfen. Wenn man hinterher feststellt, dass die Planung falsch war, ist die Natur schon zerstört.
Was machen Sie denn jetzt? Glauben Sie, dieses Gesetz noch beeinflussen zu können?
Wenn es überhaupt nicht kommt, wäre das auch ein Fortschritt. Ich bin Optimistin, sonst könnte ich nicht Natur- und Umweltschützerin sein. Der BUND hatte gerade 50-jähriges Jubiläum, bei all unseren großen Erfolgen gab es zwischenzeitlich Rollbacks, denken Sie nur an den Atomausstieg. Kein Gesetz geht so aus dem Bundestag, wie es hineingegangen ist. Wir sind dran, Verbündete zu finden, die Verbesserungen für dieses Gesetz einbringen, und Protest zu mobilisieren. Gleichzeitig ist das politische Klima für dieses Thema gerade nicht einfach.
Ist es in diesem politischen Klima für Verbände wie Ihren nicht angesagt, weniger auf Politikberatung und stärker auf Protest und Konfrontation zu setzen?
Ich bin überzeugt, man braucht immer alle Strategien gleichzeitig. Wie beim Kohleausstieg. Wir haben lange viel demonstriert, nicht nur am Hambacher Wald. Vor den großen Demos dort waren wir schon Jahrzehnte lokal aktiv, mit Spaziergängen und allem, das irgendeine Menschenmenge mobilisiert hat. Wir haben geklagt – zum Beispiel gegen das Kohlekraftwerk Datteln IV oder beim Bundesverfassungsgericht zum Thema Klimaschutz generell. Schließlich waren wir in der Kommission vertreten, die einen Kohleausstieg beschlossen hat, der uns natürlich zu langsam geht, der aber als Kompromiss einen Konflikt verschiedener gesellschaftlicher Gruppen befriedet hat. Wenn man etwas verhindern will, braucht es Protest. Will man etwas aufbauen, dann reicht Protest nicht, dann braucht es Kooperation. Jetzt kann man sich fragen: Sind wir immer gut genug darin, um zu erkennen, welche Phase gerade ist?
Und welche Phase ist gerade?
Beim Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz ist jetzt ganz klar Konfrontation angesagt. Aber weil Sie gerade von Politikberatung sprachen: Den Gesetzentwurf müssen wir uns trotzdem ansehen und vorschlagen, in Paragraf 32 dies und jenes aus folgenden Gründen zu ändern. Wenn wir in Berlin und Brüssel nur noch protestieren und keine Politikberatung mehr machen, hören die Wirtschaftsvertreter damit ja nicht auf. Schauen Sie nur, welche Vertreter Wirtschaftsministerin Katherina Reiche von der CDU bisher alles getroffen hat – wir waren nicht dabei. Aber wir hätten sie gern getroffen und haben ihr zwei Briefe geschrieben, das hat nichts geholfen.
Unter Reiches Vorgänger Robert Habeck gab es auch Kritik an Einfluss und Verflechtungen zwischen Politik und Interessengruppen …
Man muss immer fragen, wer wen berät. Auch unter dem Grünen Habeck als Klimaminister gab es übrigens ganz viele Treffen mit der Industrie. Aber es gab eben auch Treffen mit den Umweltverbänden.
Wenn die jetzige Wirtschaftsministerin Sie nicht treffen will, kann das ja umso mehr ein Argument dafür sein, stärker auf Konfrontation zu setzen als auf Treffen mit Frau Reiche.
Es braucht Protest, ganz klar. Aber es ist schwierig, für so ein Thema Massen auf die Straße zu bringen.
Die Natur- und Umweltschutzverbände haben eine siebenstellige Zahl von Mitgliedern.
Das stimmt. Gleichzeitig ist die Frage: Ist das Thema konkret genug? Am Hambacher Wald hatte man alles gleichzeitig – Naturzerstörung, Heimatzerstörung, Klimaschutz. Man hatte etwas Konkretes, für das man gemeinsam kämpfen konnte. Ist das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ein Thema, für das überall in Deutschland Leute auf die Straße gehen? Weiß ich nicht. Aber natürlich arbeiten wir daran, Protest zu organisieren, zu unterstützen und Beispiele zu finden, die plastisch machen, was uns da verloren geht.
Was halten Sie von der Idee einer bundesweiten Kampagne zum Erhalt der Biodiversität nach dem Vorbild des erfolgreichen Volksbegehrens Artenvielfalt in Bayern?
Auch der Klimaentscheid Hamburg zuletzt war fantastisch erfolgreich, trotz des Widerstands der Landesregierung und einer sehr kritischen Medienberichterstattung. Da sind Menschen von Tür zu Tür gegangen und haben weitere Menschen für die Sache gewonnen. Da gab es wirklich ein Momentum. Leider gibt es das Instrument des Volksbegehrens und -entscheids auf Bundesebene nicht, insofern ist das hier nicht der richtige Weg. Aber wir sind bei diesem Thema auf vielen Ebenen unterwegs.
Wir machen konkrete Projekte vor Ort wie das Grüne Band oder für Wildkatzen, wir machen politische Arbeit in Berlin wie in Brüssel, wir versuchen mit Petitionen wie der zum Meeresschutz voranzukommen. Und wir haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht dafür eingereicht, dass Biodiversität ein Menschenrecht ist, weil ihr Erhalt es uns und zukünftigen Generationen überhaupt ermöglicht, zu leben.
Ihre Klagerechte bei konkreten Projekten plant die Bundesregierung einzuschränken.
Ja, das stand auch schon im vorherigen Entwurf zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Immerhin hat sich der Bundesumweltminister erfolgreich dafür eingesetzt, dass es im Referentenentwurf jetzt nicht mehr auftaucht, das ist einer der wenigen erfreulichen Punkte.
Ist Carsten Schneider von der SPD ein guter Bundesumweltminister?
Er setzt sich auf jeden Fall für den Umweltschutz ein, das ist gut und richtig, das ist seine Rolle. Die Verantwortung lässt sich nicht allein auf den Umweltminister delegieren. Es braucht in der Bundesregierung mehrere, die sich dafür starkmachen. Die Federführung im Gesetzgebungsprozess liegt beim Verkehrsministerium, das macht es nicht einfacher. Wir befürchten, dass die Einschränkung unserer Klage- und Beteiligungsrechte nicht aufgehoben, sondern nur aufgeschoben ist, und sind hochalarmiert, dass da Anfang des Jahres noch etwas kommt. Da stehen Rechte zur Disposition, die die Umweltbewegung über Jahrzehnte hinweg hart erkämpft hat.