Niemand muss Marion L. verleumdet haben, die Mitinhaberin der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“, oder ihre Kolleginnen und Kollegen in Bremen und Göttingen, deren Unternehmen nun ebenfalls nicht den Deutschen Buchhandlungspreis erhalten, weil Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sie von der Preisträgerliste gestrichen hat. Es ist unmöglich, in dieser Affäre nicht an Franz Kafkas Roman „Der Prozess“ zu denken, und auch Sven Adam, der Göttinger Rechtsanwalt, der gemeinsam mit Kollegen in Bremen und Düsseldorf die drei Buchhandlungen vertritt, führt im Telefongespräch mit der F.A.Z. diesen klassischen Präzedenzfall an, um sich dann sofort für die literarische Assoziation zu entschuldigen, weil sie so nahe liegt und scheinbar trivial ist. So viel scheint man aber mit Gewissheit sagen zu können, dass keine Denunziation die Sache ins Rollen gebracht hat, keine Beschwerde eines verirrten Laufkunden, der sich über die vielen roten Umschläge in den Regalen der „Roten Straße“ wunderte oder über Judith Butler in der Auslage des „Golden Shop“.
Vielmehr fanden, nachdem die Jury ihre Liste der 118 aus einem viermal so großen Bewerberfeld ausgewählten Geschäfte eingereicht hatte, in der Behörde des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien nach Auskunft eines Sprechers „Stichproben“ statt. Das Material der Proben lieferten öffentlich, also im Internet, zugängliche Informationen. Wolfram Weimer sprach am Mittwoch im Kulturausschuss des Bundestags von einer „Verfassungsprüfung“. Der Prüfung wurden aber nicht etwa, analog zur früheren Regelanfrage bei Beamteneinstellungen, alle vorgesehenen Preisempfänger unterworfen, obwohl Gleichbehandlung eines der obersten Verfassungsprinzipien ist. Nach Weimers Worten hätte man sich die Verfassungsprüfung auch gar nicht als Verfahren vorzustellen, sondern als Akteur, wie eine Unterbehörde an unbestimmtem Ort im Organigramm, was die Kafka-Assoziation wieder aufsteigen lässt: „Da hat die Verfassungsprüfung bei dreien Einwände gehabt, und da haben wir natürlich unseren Einspruch erhoben.“
Der Rundbrief vom 6. Februar 2017
Die Prüfung fand im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) statt, in Anwendung des „Haber-Verfahrens“, das in der geistigen Welt jetzt plötzliche Berühmtheit erlangt hat, obwohl Bundesbildungsministerin Karin Prien schon im September angekündigt hatte, bei der Förderung von Demokratieprojekten die Auskunftseinholung beim Verfassungsschutz zu nutzen, deren Regeln das Bundesinnenministerium (BMI) am 6. Februar 2017 in einem Rundbrief der damaligen Staatssekretärin Emily Haber niedergelegt hat. Ob Weimer dem BfV mehr als drei Namen vorlegte, möchte seine Behörde nicht mitteilen. Als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags am 27. November 2020 ein Gutachten über Rechtsfragen zum Haber-Verfahren vorlegte, hatte es überhaupt erst drei positive Auskünfte gegeben, auf mehrere hundert Anfragen aus den Ministerien.
Im Haber-Verfahren erhält die anfragende Behörde lediglich die Antwort, dass „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen oder nicht vorliegen. Wie der Rundbrief erläutert, ist diese Antwort auch im Dienste des Datenschutzes „bewusst knapp gehalten“. Nach BMI-Logik kann sie auch knapp bleiben, weil aus dem Vorliegen relevanter Erkenntnisse folgt, dass staatliche Förderung „nicht angezeigt“ ist. Bei den drei Buchhandlungen fand also der unbestimmte Verdacht einer Behörde seine Bestätigung in einer ebenso unbestimmten Auskunft einer anderen Behörde. Das Verfahren ist am einen Ende so vage wie am anderen – und hier setzt die Verpflichtungs- und Leistungsklage an, die Rechtsanwalt Adam erheben wird. Der Bundesbeauftragte soll verpflichtet werden, den Buchhandlungen wenigstens die Basissumme des Preisgelds von 7000 Euro auszuzahlen. Wie im Bau- und Vergaberecht müsse die Ausschreibung eingehalten werden. Zwar sei die Umsetzung der Juryauswahl eine Ermessensentscheidung des Auslobers, hier liege aber der Fall einer Ermessensreduzierung auf Null vor. Adam gibt zu, dass das eine „relativ hohe Hürde“ ist. Ermessen bedeute hier das Einbringen von Sachgesichtspunkten, die der Jury unbekannt gewesen seien. „Es gibt aber keine Veränderung der Sachlage.“
Präzisierung ist vorgesehen
Tatsächlich ist Weimers Behörde der sachliche Grund für die Anwendung der Formel von den verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen auf die drei Buchhandlungen nicht bekannt. Der Rundbrief regelt auch das Verfahren „einer im Einzelfall notwendigen […] Präzisierung verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“: Das anfragende Ressort muss sich unmittelbar an das BMI wenden, das nach Rücksprache mit dem BfV das Ressort beraten wird. Durch „vertiefte Analyse vorhandener Erkenntnisse“ soll „eine auf den Einzelfall abgestellte Entscheidung möglich“ werden. Weimers Sprecher bestätigte der F.A.Z., dass diese Möglichkeit der Nachfrage nicht genutzt wurde. „Wir wissen natürlich nicht, was konkret der Verfassungsschutz für Erkenntnisse hat.“
Mit dem Haber-Verfahren soll verhindert werden, dass Verfassungsfeinde sich staatliche Unterstützung erschleichen. Das einfache Anfrageverfahren mit der knappen, aber seltenen Standardantwort setzt voraus, dass beide Seiten wissen, auf wen es zielt. Im ersten Absatz ihres Briefes an die sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen Staatssekretäre benannte Emily Haber „extremistische und terroristische Organisationen“ als den Feind und umriss eine „Strategie ganzheitlicher Bekämpfung“. Zu einem solchen holistischen Ansatz mag auch die Bekämpfung staatsgefährdender Ideen gehören. Es liegt aber auf der Hand, dass die Befugnisse des Verfassungsschutzes und die Dienstleistungen, die andere Behörden vom Verfassungsschutz beziehen, desto enger gezogen und desto strenger geprüft werden müssen, je weiter entfernt ein Verdachtsfall von der Bewahrung der Sicherheit des Staates im handfesten oder wörtlichen Sinne liegt.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die den Buchhandlungen Unterstützung zugesagt hat, verweist auf die strengen Anforderungen nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit, die das Bundesverfassungsgericht an die Kommunikation des Verfassungsschutzes mit anderen Behörden anlegt und zuletzt 2022 in einem Urteil zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz bekräftigt hat. Dass es praktisch sein könnte, auf einem verkürzten Dienstweg Erkundigungen über institutionelle Bewerber um staatliche Fördermittel einzuholen, legten Erfahrungen mit den Tarnorganisationen islamistischer Terrorfinanzierung nahe. Bei den Bedenken gegenüber den Buchhandlungen kann es aber nur um Staatsfeindschaft im weiteren, ideellen Sinne gehen – bei „Stichproben“ in Sortimentskatalogen oder Veranstaltungsankündigungen wird man nur über Namen und Themen stolpern. Weimer hat noch nicht einmal wissen wollen, ob dem Verfassungsschutz auch genuin nachrichtendienstliche Informationen vorliegen oder ob die drei Buchläden in Kölner Akten nur deshalb vorkommen, weil ihre Namen im Zuge einer flächendeckenden Beobachtung der linken Szene Erwähnung fanden.
Die Quelle der Indiskretion
Sven Adam weist darauf hin, dass mit dem Begriff der verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse noch nicht einmal gesagt ist, in welcher Form in Köln die Erkenntnisse verwaltet werden. Es kann sein, dass über ein Unternehmen oder eine Person eine Akte geführt wird. Ebenso gut kann ein Name mehr oder weniger zufällig in einem anderen Vorgang vorkommen. Adam kündigt an, dass alle in den Buchhandlungen beschäftigten oder an ihnen beteiligten Personen ihre Auskunftsansprüche nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz geltend machen werden. Falls das Bundesamt ihnen nicht mitteilen will, was es über sie weiß, kann es das mit dem Quellenschutz, dem Schutz der Arbeitsweise der Behörde oder mit einem hochrangigen Staatsinteresse begründen.
Die Ausdehnung des Haber-Verfahrens über die im alltäglichen Sinne sicherheitsrelevanten Bereiche hinaus hat Auswirkungen auf das Selbstverständnis des Verfassungsstaates, wie es sich im Behördenhandeln zeigt. Weimer scheint diese Dimension seiner Anordnung unterschätzt oder überhaupt nicht gesehen zu haben. Sein Sprecher ist überrascht, nach den Verfahrensregeln des Haber-Briefes gefragt zu werden, und verweist die F.A.Z. an das Bundesinnenministerium. Aber der Brief kam aus dem BMI und regelt, wie die anderen Ressorts vorgehen sollen.
Das BMI hielt 2017 die Erwartung fest, Anfragen sollten nur zu solchen Organisationen und Personen gestellt werden, „die unbekannt sind (z.B. weil sie bislang noch nicht in Erscheinung getreten sind) oder deren Unbedenklichkeit sich nicht aus dem jeweiligen Kontext erschließt“. Dieser Wortlaut lässt schon fraglich erscheinen, ob ein Ansatz zu Erkundigungen über die gut eingeführten Buchhandlungen überhaupt vorhanden war. Rechtsanwalt Adam rechnet mit Prozessen, die Jahre dauern können und vielleicht ein letztes Wort des Bundesverfassungsgerichts erforderlich machen. Doch gerade wenn BKM und BfV mit der Berufung auf den Geheimschutz durchkommen sollten, wird in der Öffentlichkeit der Eindruck einer Willkürentscheidung zementiert werden. Über Bücher und Buchhandlungen kann man nicht vom Hörensagen urteilen, nur aufgrund von Autopsie.
Unter den BKM-Beamten wird das vom Chef verkannte Risiko anscheinend gesehen. Dem Vernehmen nach ist die Quelle der Indiskretion nicht in der Jury zu suchen, sondern in der Behörde.
Im Kulturausschuss sprach Weimer über „Feinde des Staates“ und „Extremisten“. Es dürfe kein Staatsgeld für Institutionen geben, „die verfassungsfeindliche Elemente in sich haben“ – das sei „ein ganz klares Kriterium“. David Schliesing, dem Obmann der Linken, hielt er entgegen, dieser hätte bestimmt protestiert, wenn der Preis an „eine Nazi-Buchhandlung in Erfurt“ gegangen wäre, und ihn dann gefragt: „Haben Sie denn keine Verfahren, wie man das prüft?“ Damit suggerierte Weimer, er wisse, dass man es in Göttingen, Bremen und Berlin mit den linken Äquivalenten von Nazi-Buchhandlungen zu tun habe. Aber Weimer hat gar kein Verfahren, und er hat das vom BfV bereitgestellte Verfahren nicht für eigene Erkenntnisbildung genutzt.
Man hat das Haber-Verfahren eine Blackbox genannt. Das gilt für den Regelfall und ist problematisch genug. Wer das Verfahren einleitet, kann indes die schwarze Blende entfernen, wenn er es lieber genauer wissen will. Wolfram Weimer bleibt sich treu: Er ist sich seiner Sache sicher, weil er sie nicht kennt.
Source: faz.net