BSW-Klage in KarlsruheWagenknecht sieht neue Beweise für Zählfehler bei der Bundestagswahl
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Das BSW hat die angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Im Anhang: acht eidesstattliche Versicherungen, die systematische Fehler belegen sollen.
In seinem Kampf um die Neuauszählung der Bundestagswahl verweist das BSW auf neue Belege für mutmaßliche Fehler. Dabei handele es sich um die Aussagen von acht Wahlberechtigten. Sie alle versichern, dass sie das BSW in Wahllokalen gewählt hätten, in denen nach der Auszählung jeweils null Stimmen für die Partei ausgewiesen wurden. Gleichzeitig habe genau dort die Kleinstpartei Bündnis Deutschland (BD) „extremst überdurchschnittliche Ergebnisse“ erzielt.
So steht es in der Wahlprüfungsbeschwerde, die das BSW am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat. Der 177-seitige Schriftsatz, in dem unter anderen Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Klägerin genannt wird, liegt dem „Stern“ vor. Die acht eidesstattlichen Versicherungen der Wählerinnen und Wähler finden sich im Anhang.
„Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen“, sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem „Stern“ mit Verweis auf die neuen Zeugen. Ihre Schlussfolgerung: „Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.“
Nur 9529 Stimmen fehlen dem BSW
In der Klageschrift versuchen die Vertreter des BSW – der Staatsrechtler Christoph Degenhart und der Rechtsanwalt Uwe Lipinski – zu beweisen, dass die Partei bei der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 den Einzug ins Parlament mit großer Wahrscheinlichkeit zu Unrecht verpasste. Laut Endergebnis kam das BSW damals mit 2.473.000 Stimmen auf einen Anteil von 4,981 Prozent. Zur Fünf-Prozent-Hürde fehlten damit nur 9529 Stimmen.
Die Beschwerde besitzt enorme politische Brisanz: Hätte die Partei mit ihrer Klage und bei der dann folgenden Neuauszählung Erfolg, würde sie mit etwa 35 Abgeordneten in den Bundestag einziehen. Im Ergebnis besäße die aktuelle Regierungskoalition aus Union und SPD keine parlamentarische Mehrheit mehr.
Dem BSW steht erst jetzt der Rechtsweg offen, da zunächst der zuständige Wahlprüfungsausschuss des Bundestags über den Einspruch der Partei gegen das Wahlergebnis entscheiden musste. Das Gremium lehnte die Beschwerde im Dezember ab; danach folgte die große Mehrheit des Parlaments – mit Ausnahme der AfD – dieser Empfehlung.
Wagenknecht erneuerte ihre Kritik an der Entscheidung. „Folgt man den Maßstäben des Bundestags, dürften knappe Wahlergebnisse nie durch nochmaliges Nachzählen überprüft werden“, sagt sie dem „Stern“. Das BSW habe „Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten“ klar nachgewiesen.
Verwechslungen mit Kleinstpartei Bündnis Deutschland?
Die Parteigründerin betonte, dass das BSW nicht auf den Einzug in den Bundestag klage. Es gehe lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl – und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System.
Das zentrale Argument der Klageschrift lautet, dass das Bündnis Deutschland, das im untersten Teil des Wahlzettels direkt über dem BSW stand, während der Auszählung vielerorts mit der Wagenknecht-Partei verwechselt worden sei. Tatsächlich war das Bündnis Deutschland mit 0,2 Prozent nur auf einen Bruchteil der BSW-Stimmen gekommen. Gleichzeitig kam es aber in vielen Wahllokalen bei dem BD zu extremen Ausreißern nach oben. „Dass auffallende Diskrepanzen auf strukturelle Wahlfehler schließen lassen, kann anhand zahlreicher Fälle fehlerhafter Stimmenauszählung belegt werden“, schreiben dazu die beiden Prozessbevollmächtigten.
Für das BSW ist die Wahlprüfungsbeschwerde von existenzieller Bedeutung. Die Partei war zuletzt in Brandenburg aus der Regierung geflogen. In den Umfragen steht sie bundesweit zumeist nur um die 3 Prozent. Bei den anstehenden Wahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz hat sie kaum Chancen auf einen Einzug in die dortigen Landtage. Stattdessen gab es zuletzt wegen interner Machtkämpfe in der Partei zahlreiche Rücktritte und Austritte.
De Masi: „Vertrauen in Demokratie sichern“
Wagenknecht selbst hatte sich im Dezember aus der Parteispitze zurückgezogen. Auch ihr Nachfolger Fabio De Masi drängt auf die Neuauszählung. „Das Verfassungsgericht hat 1991 geurteilt, dass bei extrem knappen Ergebnissen und belegten Zählfehlern eine komplette Auszählung einer Wahl unerlässlich ist“, sagte er dem „Stern“.
De Masi verwies darauf, dass nach der ersten Auszählung im Februar 2025 etwa 60 Prozent aller Stimmkorrekturen auf das BSW entfielen. Dies belege, dass es ein systematisches Problem bei der Auszählung gegeben habe. „Nur eine Neuauszählung kann Vertrauen in die Demokratie sichern“, bekräftigte er.
Wann das Gericht über die Wahlprüfungsbeschwerde entscheidet, ist ungewiss. „Wir hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht die Chance nutzt, das seit Jahren rückläufige Vertrauen in die demokratischen Institutionen wieder zu stärken, indem es den Weg für eine Neuauszählung freimacht“, sagte Wagenknecht.
Source: n-tv.de