BSW: BSW legt beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wehrt sich gegen das festgestellte Ergebnis der Bundestagswahl 2025 – und hat nun, wie angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie der Stern berichtet. 

In dem 177 Seiten langen Dokument, das auch der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, wird auf acht eidesstattliche Versicherungen von Wählerinnen und Wählern verwiesen, um mutmaßliche Fehler bei der Auszählung zu belegen. „Es handelt sich hier um nachweislich falsche Ergebnisse, die darüber hinaus ganz klar auf strukturelle Fehler bei der Auszählung zulasten des BSW hinweisen“, sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali dem Stern: „Wir wissen damit, dass das amtliche Endergebnis falsch ist.“

Das BSW habe „Unregelmäßigkeiten und systematische Zählfehler zu unseren Lasten“ klar nachgewiesen, sagte Wagenknecht dem Stern. Sie betonte, das BSW klage nicht auf den Einzug in den Bundestag. Es gehe lediglich um die korrekte Ermittlung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl – und das Vertrauen der Bevölkerung in das demokratische System. 

Der Bundestag hat die Einsprüche des BSW abgelehnt

Die BSW-Spitze hatte Details der Beschwerde bereits am 9. Februar in Berlin vorgestellt. Die Partei war bei der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 laut amtlichem Endergebnis mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Bundesweit fehlten 9.529 Stimmen. 

Das BSW geht von Zählfehlern aus und nimmt an, dass es eigentlich im Parlament vertreten sein müsste. In dem Fall wären die Mandate anders verteilt worden. Die jetzige schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hätte keine eigene Mehrheit gehabt.

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags untersuchte die Einsprüche des BSW monatelang, letztlich hielt eine Mehrheit im Ausschuss die Beschwerde für unbegründet. Das Parlament lehnte eine Neuauszählung ab.

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