Brisanter Rechnungshofbericht: „Von solider Finanzwirtschaft weit fern“

Die Bundesregierung nutzt die Lockerung der Schuldenregel so exzessiv, dass die Regelung zur Begrenzung der Kreditaufnahme praktisch ins Leere läuft. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht zur Lage der Bundesfinanzen. „Mit der Bereichsausnahme wurde die Schuldenregel nahezu vollständig ihrer ursprünglichen Wirkung beraubt“, heißt es in seiner Analyse zum Bundeshaushalt 2026, über den der Bundestag kommende Woche erstmals beraten wird.

Er enthält eine weitere brisante Aussage. So schreibt die unabhängige Behörde der Regierung außerdem ins Stammbuch: „Wer plant, im Jahr 2026 fast jeden dritten Euro ,auf Pump’ zu finanzieren, ist von einer soliden Finanzwirtschaft weit entfernt.“ Der Bericht ging an diesem Mittwoch an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Er ist noch nicht veröffentlicht, liegt aber der F.A.Z. vor.

Wie kommen die Rechnungsprüfer zu ihren harten Urteilen? Zum einen haben sie sich angeschaut, wie sich im Bundeshaushalt die für die Bundeswehr und andere sicherheitspolitische Zwecke geplanten Ausgaben entwickeln werden, die nicht mehr unter die Schuldenregel fallen. Mit der nach der Bundestagswahl vorgenommenen Änderung werden diese dort nur noch mit einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts berücksichtigt. Die Haushaltspolitiker sprechen in diesem Zusammenhang von „Bereichsausnahme“. Die dazu vorgesehenen Kredite schnellen geradezu in die Höhe: von 32,1 Milliarden Euro über 64,2 Milliarden Euro im Jahr 2027 bis auf 122,1 Milliarden Euro im Jahr 2029. Bis dahin reicht die aktuelle Finanzplanung des Bundes.

Parallel sinkt die um die sicherheitspolitischen Sonderschulden bereinigte Nettokreditaufnahme von 49,7 Milliarden Euro über 24 Milliarden Euro auf nur noch 4,8 Milliarden Euro. Damit ist die Schuldenregel nach Auffassung des Bundesrechnungshofes „kein geeignetes Instrument mehr zur wirksamen Begrenzung der Verschuldung des Bundes“. Wer will, kann dies auch als Mahnung an die Expertenkommission verstehen, die bis Jahresende eine Neuregelung der Schuldenbegrenzung vorbereiten soll. Eine weitere Lockerung, wie sie manchem in der SPD vorschweben soll, ist mit diesem Bericht kaum zu rechtfertigen.

Verschuldung von 2,7 Billionen Euro im Jahr 2029

Die grundgesetzlichen Änderungen führen nach Ansicht des Rechnungshofs nicht nur dazu, dass die Bremswirkung der Schuldenregel nur noch sehr eingeschränkt wirkt. Er wirft zugleich der Bundesregierung vor, mit Gestaltungen zu arbeiten, „die die Verschuldungsmöglichkeiten darüber hinaus noch weiter erhöhen“. So erwartet er, dass sich die Kreditlast des Bundes von 1,3 Billionen Euro im Jahr 2018 auf zwei Billionen Euro in diesem Jahr erhöhen wird. Für 2029 rechnet er mit einer Verschuldung von 2,7 Billionen Euro.

Im Fünfjahreszeitraum 2025 bis 2029 werde der Schuldenstand um 45 Prozent gegenüber Ende 2024 steigen, heißt es in dem Bericht des Rechnungshofs. Das sei noch etwas mehr als im Fünfjahreszeitraum 2020 bis 2024. Damals waren in drei Jahren (2020 bis 2022) Notlagen festgestellt worden. „Deutlich wird: Der Verschuldungsspielraum, der bisher für Notlagen zur Verfügung stand, wird nun in regulären Haushaltsjahren vollständig verbraucht“, schreiben die unabhängigen Prüfer. Sie erwarten, dass die Verschuldung in Relation zur Wirtschaftsleistung deutlich steigen wird.

Die expandierende Verschuldung hat ihren Preis, wie der Bundesrechnungshof nüchtern befindet. Er verweist auf die Prognose der Bundesregierung, die am Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2029 mit Zinsausgaben von 66,5 Milliarden Euro rechnet. Derzeit sind es etwa 30 Milliarden Euro. So warnt die Behörde: „Die Zinsausgaben werden bis Ende des Finanzplanzeitraums über elf Prozent des Bundeshaushalts binden.“ Aktuell liegt diese Quote bei etwa sechs Prozent.

Bei den brisanten Zahlen, die der Rechnungshof moniert, ist der sogenannte Handlungsbedarf in der Finanzplanung noch nicht berücksichtigt. Im Jahr 2027 seien rund 6,8 Prozent der vorgesehenen Ausgaben nicht finanziert, im Folgejahr 11,7 Prozent und 2029 sogar 12,9 Prozent, hebt er hervor. „Die Kluft zwischen den geplanten Einnahmen und Ausgaben beträgt insgesamt rund 172 Milliarden Euro.“ Der Bundesrechnungshof hält es auf kurze Sicht bis 2027 für kaum möglich, die Lücke durch die von der Bundesregierung erhofften Mehreinnahmen zu schließen. Das Prinzip Hoffnung ist nach seiner Auffassung „der Lage nicht angemessen“.

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