Der Wolf soll in Deutschland wieder bejagt werden. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Wölfe in Gebieten, in denen die Population langfristig überlebensfähig ist, erlegt werden können. Entsprechende Änderungen des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen.
Für die Jagd auf den Wolf müssen die zuständigen Behörden demnach revierübergreifende Managementpläne erarbeiten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass nicht zu viele Wölfe geschossen werden und dadurch die Population der Tiere gefährdet wird. Im Zuge dieser Vorgaben soll vom 1. Juli bis 31. Oktober eine reguläre Bejagung möglich sein. Jäger sollen in diesem Zeitraum selbst entscheiden, ob, wo und wie intensiv sie Wölfe bejagen möchten.
Kabinett sieht sich an Seite der Weidetierhalter
Die Novelle sieht außerdem vor, dass sogenannte Problemwölfe unter einfacheren Bedingungen als heute geschossen werden können. Als problematisch gelten nach dem Gesetzentwurf Wölfe, die trotz Schutzmaßnahmen Nutztiere angegriffen haben oder eine Gefahr für die Gesundheit von Menschen darstellen. Abschüsse unter den erleichterten Voraussetzungen sind nach der Novelle außerdem möglich, wenn Wölfe die öffentliche Sicherheit gefährden oder es andere „zwingende Gründe eines überwiegenden öffentlichen Interesses“ für den Abschuss gibt.
In diesen Fällen kommt es nicht darauf an, wie stark oder schwach die Wolfspopulation in der jeweiligen Region ist. Unabhängig von dem Erhaltungszustand dürfen Wölfe auch dann geschossen werden, wenn sie in speziell ausgewiesenen Weidegebieten Schäden anrichten. Solche Zonen können die Behörden dort ausweisen, wo Schutzmaßnahmen wie Zäune nicht zumutbar sind, etwa in der alpinen Region oder auf Deichen.
Die Bundesregierung stelle sich an die Seite der Weidetierhalter, sagte Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) nach der Kabinettssitzung. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte zuvor hervorgehoben, Weidetierhaltung sei auch ein unverzichtbarer Beitrag zum Schutz der Natur. Ob Konflikte mit dem Wolf durch die geplanten Gesetzesänderungen tatsächlich entschärft würden, werde man „gut im Auge behalten“. Die Bundesregierung will dem Bundestag alle fünf Jahre berichten. Richtschnur bleibe der günstige Erhaltungszustand des Wolfes, so schreibe es das EU-Recht vor, fügte Schneider hinzu. Es geht nicht darum, den Wolf wieder aus Deutschland zu vertreiben, sondern „um gangbare Wege, friedlich mit ihm zu leben“.
Die Bundesregierung schätzt, dass nach den neuen Regeln etwa 150 bis 300 Wölfe jährlich erlegt werden könnten, darunter etwa 20 bis zu 50 Problemwölfe. Im Berichtsjahr 2024/2025 wurden in Deutschland 219 Wolfsrudel, 43 Paare und 14 sesshafte Einzeltiere gezählt. Insgesamt ermittelte die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes 276 Wolfsterritorien.
Naturschützer warnen vor falschen Erwartungen
Das Gesamtgebiet, in dem Wölfe vorkommen, hat sich damit nochmals leicht, um fünf Prozent, vergrößert. Die meisten Wolfsterritorien gab es im aktuellen Monitoringjahr in Niedersachsen (63) und Brandenburg (60), gefolgt von Sachsen (46), Sachsen-Anhalt (38) und Mecklenburg-Vorpommern (34). Das Bundesamt für Naturschutz berichtet, im November seien in den ausgewiesenen Wolfsterritorien 1636 Wölfe gezählt worden. Ein Jahr zuvor waren es 1601 Tiere. Offiziellen Angaben zufolge haben Wölfe im Jahr 2024 rund 4300 Nutztiere, vor allem Schafe und Ziegen, getötet oder verletzt.
Der Deutsche Bauernverband (DBV) „begrüßt ausdrücklich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sowie die vorgesehenen Sonderregelungen für die Bejagung und das Bestandsmanagement“, wie es in der Stellungnahme des DBV zu dem Gesetzentwurf heißt. Naturschutzverbände dagegen lehnen die Pläne der Bundesregierung ab. Die Änderungen seien weder fachlich noch rechtlich überzeugend, kritisierten sie. Die Politik wecke falsche Erwartungen, dass die Risszahlen sinken würden. Am besten hülfen Schutzmaßnahmen wie Elektrozäune und Herdenschutzhunde sowie in bestimmten Einzelfällen der zügige Abschuss von Wölfen, die Schaden anrichteten oder auffällig seien.
Mit dem Bejagungszeitraum von Anfang Juli bis Ende Oktober reagierte das Landwirtschaftsministerium auf Kritik aus der Jägerschaft. Der Deutsche Jagdverband hatte moniert, die ursprünglich geplante Jagdzeit von Anfang September bis Ende Februar sei zu lang. Zudem berge sie die Gefahr, dass Rudelstrukturen zerstört würden, was wiederum zu vermehrten Rissen von Weidetieren führen könnte.
Source: faz.net