Binz hinauf Rügen: Bundesverwaltungsgericht lehnt Eilantrag gegen Rügener LNG-Terminal ab

Die Eilanträge gegen den Betrieb des
Flüssiggas-Terminals auf der Osteeinsel Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Eilanträge für
unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht
erkennbar, urteilte das Gericht.

Die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk
und zwei private Grundstückseigentümer hatten die Eilanträge gestellt.  

Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung
und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und
weiteren Anlagen an Land. Im März hat das Terminal den Probebetrieb aufgenommen und
inzwischen auch eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten. Wann genau dieser aufgenommen wird, ist noch unklar.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht liegen die Wohnhäuser der Antragsteller sowie die Jugendherberge Prora weit außerhalb des erforderlichen Sicherheitsabstands.

Umweltverbände kritisieren Bau des LNG-Terminals

Seit Monaten gibt es Streit um das LNG-Terminal auf Rügen. Die Bundesregierung hat den Bau und Betrieb des Terminals auf Rügen mit Verweis auf die Gaskrise im vergangenen Sommer in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen. Anwohner, Kommunalpolitiker und Umweltschützer äußerten Kritik an dem Vorhaben.   

Im April hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des
Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) abgewiesen. Durch das LNG-Beschleunigungsgesetz des Bundes würden Umweltstandards missachtet. Der Verzicht auf eine
Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung des Terminals sei jedoch rechtens,
weil es der Bewältigung einer Gasversorgungskrise
diene, urteilte das Gericht in Leipzig.

Bereits seit Bekanntwerden der Baupläne stemmen sich
Umweltschützer gegen das Bauprojekt, weil es ihrer Meinung nach eine
ökologisch sensible Küstenregion zu stark belastet.

Die Eilanträge gegen den Betrieb des
Flüssiggas-Terminals auf der Osteeinsel Rügen im Hafen Mukran sind gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erklärte die Eilanträge für
unzulässig. Die geltend gemachten Sicherheitsrisiken seien nicht
erkennbar, urteilte das Gericht.

Die Gemeinde Binz, das Deutsche Jugendherbergswerk
und zwei private Grundstückseigentümer hatten die Eilanträge gestellt.  

Das Terminal besteht aus zwei schwimmenden Anlagen zur Speicherung
und Regasifizierung von Flüssigerdgas (LNG), einem Tankschiff und
weiteren Anlagen an Land. Im März hat das Terminal den Probebetrieb aufgenommen und
inzwischen auch eine Genehmigung für den Regelbetrieb erhalten. Wann genau dieser aufgenommen wird, ist noch unklar.

BauBundesregierungDeutschlandFlüssiggasKritikLeipzigLNGLNG-TerminalLNG-TerminalsRügenStarkStreitUmweltschützerVerzichtWeilWirtschaft