Bettina Stark-Watzinger: Bildungsministerium muss Kurznachrichten zu Fördergeldaffäre sichern

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium müssen nach einem Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

In dem Beschluss heißt es, das Ministerium solle bis zu einer endgültigen Entscheidung sicherstellen, dass Nachrichten, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre sowie der weitere Leitungsstab über den Messengerdienst Wire gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden. Der betroffene Zeitraum erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Juni. Insbesondere solle die Selbstlöschungsfunktion des Messengerdienstes deaktiviert werden.

Endgültige Entscheidung am Kölner Verwaltungsgericht steht noch aus

Die Initiative Frag den Staat hatte einen entsprechenden Eilantrag gestellt. Der Gerichtssprecher sagte, es gehe bei dem sogenannten Hängebeschluss um eine Zwischenregelung, eine Prüfung in der Sache sei bisher nicht erfolgt. Wann über den Eilantrag entschieden werde, sei noch offen.

Ein Ministeriumssprecher wollte sich zu dem laufenden Verfahren in Köln nicht äußern. „Dass ein Gericht eine deutsche Behörde anweisen muss, Arbeitsunterlagen nicht frühzeitig zu löschen, ist schon ein einmaliger Vorgang“, sagte Thomas Jarzombek, bildungs- und forschungspolitischer Sprecher der Partei, gegenüber ZEIT ONLINE. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.

Auslöser der Fördergeldaffäre war der offene Brief vom 8. Mai, mit dem
sich Hochschullehrende hinter propalästinensisch protestierende Studentinnen und Studenten stellten. Stark-Watzinger hatte dieses
Schreiben deutlich kritisiert. Am 11. Juni machte dann ein
Bericht des NDR-Magazins Panorama publik, dass innerhalb des
Ministeriums eine Prüfung möglicher Konsequenzen, auch in Bezug auf
Fördermittel, für die Unterzeichnenden des Briefes veranlasst worden
war.

Das Vorgehen löste heftige Proteste aus. Stark-Watzinger trennte sich daraufhin von Staatssekretärin Sabine Döring, die den Prüfauftrag veranlasst haben soll. Gründe für einen eigenen Rücktritt sieht Stark-Watzinger nicht.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und ihr Ministerium müssen nach einem Gerichtsbeschluss alle Kurznachrichten im Zusammenhang mit der Fördergeldaffäre sichern. Diesen sogenannten Hängebeschluss erließ das Kölner Verwaltungsgericht, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.

In dem Beschluss heißt es, das Ministerium solle bis zu einer endgültigen Entscheidung sicherstellen, dass Nachrichten, die die Bundesministerin, ihr persönlicher Stab, die Staatssekretäre sowie der weitere Leitungsstab über den Messengerdienst Wire gesendet und empfangen haben, nicht gelöscht werden. Der betroffene Zeitraum erstreckt sich von Anfang Mai bis Ende Juni. Insbesondere solle die Selbstlöschungsfunktion des Messengerdienstes deaktiviert werden.

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