Das Bundesverfassungsgericht ist im Beamtenrecht mächtig: Weil der Schutz der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ im Grundgesetz steht, kann Karlsruhe detaillierte Vorgaben machen, wie die Beamtenbesoldung zu regeln ist. 2020 entschieden die Richter, die Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin und Nordrhein-Westfalen sei zu niedrig. Die Beschlüsse galten unmittelbar nur für diese Bundesländer. Die darin entwickelten Maßstäbe stellten aber die Besoldungsstruktur aller Landes- und Bundesbeamten infrage.
Die Landesparlamente beschlossen in den Folgejahren Reformen. Im Bund scheiterte das am Streit in der Ampelkoalition. Als Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) im vergangenen Jahr sein Amt antrat, wartete deshalb auf ihn eine komplexe und teure Aufgabe. Am Mittwoch hat das Bundesinnenministerium einen Entwurf für ein neues Alimentationsgesetz veröffentlicht. Das Problem der zu niedrigen Besoldung geht Dobrindt an, indem die Eingangsgehälter der Beamten erheblich steigen sollen. Die bisherige Erfahrungsstufe 1 wird in allen Laufbahngruppen abgeschafft. Wer neu anfängt, startet künftig in Erfahrungsstufe 2.
3,5 Milliarden Euro pro Jahr
Auch sonst wird viel Geld verteilt: Dobrindt fasst die gesamte Besoldungstabelle an, um „Unwuchten“ zu beseitigen, wie es im Gesetzentwurf heißt. Wie üblich wird zudem der jüngste Tarifabschluss der Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamten übertragen. Wird das Gesetz beschlossen, kommen auf den Bund für das vergangene Jahr Mehrausgaben von mehr als 700 Millionen Euro zu. Dieses Jahr sind es 3,4 Milliarden, von 2027 an mehr als 3,5 Milliarden pro Jahr.
Das ist viel Geld. Doch die Vorgaben aus Karlsruhe sind eng: Im September entschied das Gericht, das Gehalt der niedrigsten Besoldungsstufe müsse bei mindestens achtzig Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens liegen. Das berechnen Ökonomen, indem sie das Pro-Kopf-Einkommen eines Haushalts durch die Zahl der Haushaltsmitglieder teilen, wobei sie Erwachsene und Kinder unterschiedlich gewichten. Als Median-Äquivalenzeinkommen wird jener Wert bezeichnet, ober- und unterhalb dessen jeweils die Hälfte der Haushalte liegt.
Die bisherige Besoldungsstruktur hält diese Vorgabe nicht ein. Da das Grundgesetz vorschreibt, dass zwischen den Besoldungsgruppen amtsangemessene Abstände liegen müssen, ist in allen Gruppen mehr Geld erforderlich. Ein weiterer Effekt kommt hinzu: Die von Dobrindts Ministerium angesprochenen „Unwuchten“ zwischen den Gruppen sind entstanden, weil bei früheren Besoldungsreformen die Gehälter nicht linear erhöht wurden – die unteren Beamten erhielten prozentual mehr als Staatsdiener der oberen Besoldungsgruppen. Über die Jahre sind die Abstände zwischen den Gruppen teils erheblich geschrumpft. Auch hier macht Karlsruhe nicht mit: Die Richter sehen das Abstandsgebot als verletzt an, wenn die Abstände zwischen den Gruppen um mindestens zehn Prozent in den vergangenen fünf Jahren abgeschmolzen sind.
Die Reform hätte noch teurer werden können
Dobrindt musste also tief in die Tasche greifen. Die Reform hätte sogar noch teurer werden können, hätte er nicht bei seinen Berechnungen Abschied vom Alleinverdienerprinzip genommen. Bisher berechnet der Bundesgesetzgeber die Besoldung so, dass sie zur Versorgung einer vierköpfigen Beamtenfamilie ausreichen soll. Das Alleinverdienermodell entspricht aber nicht mehr der Realität der meisten Familien: 2024 waren 77 Prozent der Mütter und 92 Prozent der Väter in Deutschland erwerbstätig.
Die Besoldung soll künftig so berechnet werden, dass ein Partnereinkommen von etwa 20.000 Euro im Jahr unterstellt wird. Dies dämpft die Erhöhung. In Karlsruhe dürfte dieser Kniff Bestand haben: Die Richter haben in der Vergangenheit hervorgehoben, das Alleinverdienerprinzip sei nicht „Leitbild der Beamtenbesoldung“, sondern eine vom Gesetzgeber frei gewählte Berechnungsmethode. Für atypische Fälle – etwa wenn wegen der Pflege von Angehörigen nicht beide Partner arbeiten können und für Alleinerziehende – sieht Dobrindts Entwurf Zuschläge vor. So soll sichergestellt werden, dass Ausnahmen die Reform in Karlsruhe nicht doch noch gefährden.
An einer Stelle gibt der Minister weniger Geld aus als bisher: Die zentralen Mittel für Leistungsprämien werden gestrichen. Bisher waren dafür 31 Millionen Euro eingeplant. Im Entwurf heißt es, das Geld sei ohnehin als „Anschubfinanzierung“ gedacht gewesen. Künftig solle die Vergabe „tradierter leistungsbezogener Besoldungsinstrumente“ durch die Ressorts erfolgen.
Der Beamtenbund zeigte sich mit Dobrindts Vorlage in einer ersten Stellungnahme zufrieden. Dessen Bundesvorsitzender Volker Geyer nannte die Vorlage „seriöse Politik“. Eine Detailprüfung stehe aber noch aus.
Source: faz.net