Berufungsprozess in Berlin: Mann erhält nachdem Angriff uff jüdischen Studenten mildere Strafe

Berufungsprozess in BerlinMann erhält nach Angriff auf jüdischen Studenten mildere Strafe

13.04.2026, 14:47 Uhr

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Lahav Shapira (r.) nahm an dem Prozess gegen seinen Angreifer als Nebenkläger teil. (Foto: dpa)

In Berlin schlägt ein Student im Februar 2024 einen Kommilitonen krankenhausreif. Ein Gericht sieht ein antisemitisches Motiv und verhängt eine mehrjährige Haftstrafe. Der Verurteilte legt daraufhin Berufung ein – mit Erfolg.

Mehr als zwei Jahre nach einem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin ist der Täter auch im Berufungsprozess zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. Das Gericht habe allerdings nicht festgestellt, „dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat“, sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski.

In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen „antisemitischen Gewaltexzess“ gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige – ein früherer Kommilitone Shapiras – hatte die Gewalttat gestanden. Er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation.

Der frühere Lehramtsstudent der Freien Universität und das Opfer waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm der heute 25-Jährige. Er habe den inzwischen 33-jährigen Studenten spontan niedergeschlagen und anschließend gegen den Kopf getreten, so das Gericht. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung.

In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldige sich der Angeklagte persönlich bei Shapira, der im Prozess Nebenkläger war. „Es tut mir sehr leid“, sagte der 25-Jährige. Er habe sich in Therapie begeben und könnte versichern, „dass so etwas nie wieder geschehen wird“. Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Quelle: ntv.de, lar/dpa

Source: n-tv.de