Es wäre ein Leichtes, sich über den Bonus lustig zu machen, den man in Berlin ab sofort für Reparaturen von kaputten Elektrogeräten abgreifen kann. Dafür reicht ein Blick auf die Förderbedingungen: 50 Prozent der Kosten und bis zu 200 Euro übernimmt der Staat und führt in einer sechsseitigen Förderrichtlinie auf, für welche Geräte das gelten soll. Neben naheliegenden Kandidaten wie Waschmaschine und Handy findet sich dort auch die elektrische Zahnbürste, der Joghurtbereiter, die Lichtorgel oder der Maroniröster. Die Liste liest sich mitunter wie ein Best-of der Staubfänger, die allenfalls Eltern ihren längst ausgezogenen Kindern unter den Weihnachtsbaum legen. Die Sache ist die: Für einen Großteil davon dürfte der Bonus in der Praxis komplett irrelevant sein, weil er erst bei Mindestreparaturkosten von 75 Euro beantragt werden kann.