Berliner Antidiskriminierungsklausel: Kunst ist zu besetzen, immerhin nicht verantwortungslos

Ralf Michaels ist Direktor am Max-Planck-Institut zu Gunsten von ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Zudem ist er Global Law Professor an dieser Queen Mary University of London und Professor zu Gunsten von Rechtswissenschaft an dieser Universität Hamburg. 

„Kunst
ist zu besetzen! Aber nicht regellos.“ Mit dieser irgendwas rätselhaften Formulierung
begründet Joe Chialo, dieser Berliner Senator zu Gunsten von Kultur und Gesellschaftlichen
Zusammenhalt, die Einführung einer sogenannten Antidiskriminierungsklausel, die
gen drei Ebenen durchgesetzt werden soll: in den Förderrichtlinien, in dieser von
allen Antragstellenden zu unterschreibenden Selbstverpflichtung sowie in den Klauseln
dieser Förderbescheide. Verlangt werden neben einem sich Stellen gegen jedwede
Diskriminierung und Ausgrenzung sowie gegen jede Form von Antisemitismus und neben
mehreren Bekenntnissen – Bekenntnis zu einer vielfältigen Gesellschaft,
Anerkennung dieser Existenz Israels, Distanzierung von Terror (und zwar „zweifelsfrei“) – beiläufig konkrete Handlungsselbstverpflichtungen: Man soll was auch immer
Notwendige veranlassen, damit Fördergelder in keinem Fall dieser Finanzierung von
terroristischen oder extremistischen Vereinigungen wirken. Antisemitismus wird
derbei verstanden „in Übereinstimmung mit dieser Antisemitismus-Definition dieser International
Holocaust Remembrance Association (IHRA) und ihrer Erweiterung durch die
Bundesregierung“.

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