Bei schweren Delikten: Fahrverbote sollen in gesamter EU gelten

Wer bisher im Urlaub in Frankreich wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit den Führerschein abgeben musste, durfte auf dem Rückweg nach der Überquerung der Grenze wieder ans Steuer. Das Fahrverbot galt unabhängig von der Dauer in der Regel nur in dem Land, in dem es verhängt worden war. Das soll sich nun ändern.

Die Verkehrsminister der EU-Staaten haben am Donnerstag in Brüssel einstimmig beschlossen, dass die von einem Mitgliedstaat verhängten Fahrverbote ebenso wie ein Führerscheinentzug in der gesamtem EU gelten sollen. Auch die Bundesregierung stimmte trotz der Bedenken einiger Bundesländer wegen der damit verbundenen Bürokratie dafür.

Die Einigung gilt für alle gravierenden Verkehrsdelikte. Dazu zählen das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, übermäßiges Rasen und Verkehrsverstöße mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung. Als mit dem Entzug des Führerscheins in der gesamten EU zu bestrafendes übermäßiges Rasen soll eine Geschwindigkeit von mehr als 50 Kilometern je Stunde über der geltenden Begrenzung gelten, innerorts liegt die Schwelle bei 30 Kilometern je Stunde über der Höchstgeschwindigkeit. Ziel des Vorstoßes sei es, Menschen aus anderen Mitgliedstaaten davon abzuschrecken, anderswo Verkehrsdelikte zu begehen, sagten EU-Diplomaten.

Volker Wissing: Wer Führerschein verliert, soll nirgendwo in der EU fahren dürfen

Die Europäische Kommission hatte die Neuregelung im März 2023 vorgeschlagen. Bundesverkehrsminister Volker Wissing (parteilos) hob hervor, dass ein in der gesamten EU geltender Führerscheinentzug gerade für Deutschland als Transitland besonders wichtig sei. „Wenn jemand den Führerschein in einem Staat verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen“, sagte er am Rande des Treffens in Brüssel .

Nach Angaben einer Sprecherin des Verkehrsministeriums soll es allerdings Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, „muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Ausstellermitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde“, hieß es.

Bis die endgültigen Regeln für einen EU-weiten Führerscheinentzug in Kraft treten können, wird es allerdings noch einige Zeit dauern. Der Ministerrat muss sich zunächst noch mit dem Europaparlament auf eine gemeinsame Linie einigen. Das Parlament hatte sich schon im Februar grundsätzlich hinter den Kommissionsvorschlag gestellt. Ministerrat und Parlament liegen damit nicht weit auseinander.

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