Bauministerium will Kommunen Wohnungsbau vereinfachen

Stand: 17.03.2026 • 18:25 Uhr

Mehr Tempo beim Bauen, härteres Vorgehen gegen „Schrottimmobilien“: Bauministerin Hubertz will Kommunen mehr Macht geben, um ihre Wohnungsmärkte zu entlasten – bis hin zu Enteignungen. Doch die Pläne stehen noch am Anfang.

Bundesbauministerin Verena Hubertz will mit Änderungen am Baugesetzbuch den Kommunen mehr rechtlichen Spielraum geben, damit sie Wohnungen schneller planen und „Schrottimmobilien“ notfalls enteignen können. Ziele seien mehr Wohnungsbau und lebenswertere Städte, sagte die SPD-Politikerin. Ihre Pläne müssen aber noch in der Regierung abgestimmt und dann im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Zu Jahresbeginn war bereits der sogenannte Bau-Turbo in Kraft getreten, eine bis 2030 befristete „Experimentierklausel“, die ebenfalls den Wohnungsbau beschleunigen soll. Jetzt folgen Vorschläge, die nach Angaben aus dem Bauministerium auf ein umfassenderes „Upgrade“ des Baugesetzbuches hinauslaufen.

Konkret könnten Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt demnach künftig ein „überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau“ erklären. Damit würde Wohnungsbau in der Konkurrenz um knappe Flächen wichtiger genommen als andere politische Ziele.

Bauvorhaben beschleunigen

Projekte sollen zudem insgesamt beschleunigt werden. Die Bauleitplanung soll demnach künftig in zwei Jahren abgeschlossen werden können – heute dauere das oft zehn bis 15 Jahre, hieß es aus dem Ministerium. Dazu soll unter anderem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in der Planungsphase gestrafft werden: Sie könnte digital und nur noch einstufig ablaufen.

Auch die Umweltprüfung soll beschleunigt werden. Es müsse „einen realistischen Blick darauf geben, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen“, erklärte Hubertz. „Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Deshalb machen wir die Umweltprüfung schneller.“

So könnte häufiger als bisher nur die sogenannte strategische Umweltplanung greifen, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert des beschleunigten Verfahrens solle von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche hochgesetzt werden, hieß es aus dem Ministerium.

Vorkaufsrecht für Kommunen

Gegen sogenannte Schrottimmobilien – Gebäude, die von den Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden – sollen Städte und Gemeinde ebenfalls neue Hebel bekommen. Sie sollen leichter ein „Instandsetzungsgebot“ aussprechen dürfen, eine Anweisung, das Gebäude zu sanieren. Bei „extremem Missbrauch“ soll auch eine Enteignung möglich werden – ein „scharfes Schwert“, so Hubertz.

Kommunen sollen künftig auch ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn sie von einem anstehenden Immobiliendeal mit Kriminellen oder Extremisten erfahren. Denkbar sei das zum Beispiel, wenn Rechtsextremisten versuchten, sich in einem Dorf einzukaufen, hieß es aus dem Ministerium.

Geplant ist zudem, Gemeinden in sogenannten Milieuschutzgebieten wieder ein Vorkaufsrecht einzuräumen. Damit kehre man zur Praxis vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 zurück, hieß es weiter.

Source: tagesschau.de