Grundsicherung – so einfach
wie das Kindergeld: Das Finanzamt prüft automatisch, wer bedürftig ist und wer zum
Beispiel einen Kinderzuschlag, aufstockende Grundsicherung oder auch Wohngeld
bekommen muss – und die Leistungen wird automatisch aufs Konto überwiesen.
Klingt utopisch? Und es ist zugegebenermaßen schwer vorstellbar, dass der deutsche Sozialstaat sich von
seiner heutigen Form mit überkomplexen Anträgen, Doppelprüfungen und vielen
Kontrollen zu einem automatischen, über die Steuern abgewickelten System der Sozialleistungen entwickeln könnte.