Auslandsreisen genehmigen: Das Verteidigungsministerium arbeitet noch an den Regeln

Das Verteidigungsministerium hat Medienberichte kommentiert, nach denen junge Männer seit Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes bei einem längeren Auslandsaufenthalt eine Erlaubnis der Bundeswehr benötigen. Unter der Überschrift: „Männer brauchen Ausreise-Genehmigung“ hatte zunächst die „Frankfurter Rundschau“ auf einen Absatz im ebenfalls aktualisierten Wehrpflichtgesetz hingewiesen, in dem es heißt: „Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen.“

Das Gleiche gelte, „wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen“.

Nachdem der Bericht über Ostern Wellen schlug, bis in die britischen BBC-Nachrichten gelangte und zu Rücktrittsforderungen gegen Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) führte, äußerte das Verteidigungsministerium dazu: Die Regelung in Paragraph 3, Absatz 2 des Wehrpflichtgesetzes gelte zwar „grundsätzlich auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls“. Es habe sie so aber bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges gegeben, und sie habe „keine praktische Relevanz, insbesondere ist sie auch nicht sanktioniert“.

Gleichzeitig bekräftigte ein Sprecher des Ministeriums: „Wir müssen für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält.“ Es sei eine „rechtliche Grundlage geschaffen, um bei Bedarf verpflichtende Elemente des Neuen Wehrdienstes – wie zum Beispiel die seit 1. Januar 2026 verpflichtende Musterung – in der praktischen Umsetzung zu stützen“. Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers würden aber aktuell „konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden“.

Kritik von BSW und Grünen

Zudem gelte, eine Genehmigung sei immer dann zu erteilen, „wenn für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist“. Bei einem nur freiwilligen Wehrdienstmodell seien entsprechende Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen. Das Verteidigungsministerium werde, so der Sprecher, durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“.

Die BSW-Politikerin Sahra Wagenknecht sagte, die Vorschrift erinnere fatal „an DDR- und Mauerzeiten“. Verteidigungsminister Boris Pistorius „sollte angesichts dieser unsäglichen Gesetzesregelung zurücktreten“, so Wagenknecht.

Die Grünen fordern Aufklärung zur neuen Regel. „Ich erwarte eine zügige Klarstellung des Ministeriums“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin Sara Nanni der Zeitung „Die Welt“. „Die Bürger haben ein Recht darauf, schnell zu wissen, ob und falls ja welche Pflichten zum Melden sie haben.“

Ob ein Ausreiseantrag nötig wird oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, ließ das Ministerium auf Nachfrage von Medien zunächst offen. „Der nun diskutierte Paragraph ist eine Regelung, die im beschlossenen Gesetz die Sinnhaftigkeit vermissen lässt und die Akzeptanz insgesamt gefährdet“, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen Britta Haßelmann der Deutschen Presse-Agentur. „Verteidigungsminister Pistorius, das Ministerium, SPD und Union stehen jetzt blamiert und blank da.“

Source: faz.net