Ausbeutung und Menschenhandel: Bundesjustizministerin plant strengere Maßnahmen gegen Menschenhandel

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt mit einer Gesetzesreform ein effektiveres Vorgehen gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung an. So sollen künftig in noch mehr Bereichen als bislang Kunden von Ausbeutungsopfern plant werden können. Ein entsprechender Entwurf der Ministerin wurde zur Stellungnahme an Verbände und die Bundesländer versandt.

Demnach soll die sogenannte Nachfragestrafbarkeit in Zukunft nicht nur für Freier gelten, die wissentlich sexuelle Dienstleistungen von Opfern von Zwangsprostitution in Anspruch nehmen, sondern auch für Kunden in anderen Bereichen. Strafbar machen würde sich lauf Entwurf etwa, wer in einem Nagelstudio oder in der Baubranche wissentlich Leistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die ausgebeutet werden.

Zudem soll der Tatbestand des Menschenhandels ausgeweitet werden und so künftig auch Ausbeutungsformen im Bereich der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat umfassen. Grundlage hierfür sind neue Vorgaben der Europäischen Union.

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