„Aus Sorge um seine Tochter“ – Vater soll 17-jährigen Sohn zu Mord an Schwester angestiftet nach sich ziehen

Ein 46-jähriger Familienvater muss sich seit Dienstag vor dem Landgericht Stade verantworten. Er soll seinen 17 Jahre alten Sohn angestiftet haben, die 19-jährige Schwester zu töten – und die Tat als Unfall zu tarnen.

Vor dem Landgericht Stade hat am Dienstag der Prozess gegen einen 46 Jahre alten Familienvater aus dem Landkreis Cuxhaven begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchte Anstiftung zum Mord vor. Laut Anklage soll er seinen 17 Jahre alten Sohn aufgefordert haben, die zwei Jahre ältere Schwester zu töten.

Die Tat habe nach Darstellung der Anklage wie ein Unfall aussehen sollen, berichtet die „Nordsee-Zeitung“. Hintergrund sei gewesen, dass der Angeklagte mit dem Lebenswandel seiner 19-jährigen Tochter nicht einverstanden gewesen sei. Sie habe sich mit jungen Männern getroffen, was ihm missfallen habe, schreibt der NDR. Der Vater habe die „Familienehre verletzt“ gesehen.

Der 17-jährige Sohn ging im September zur Polizei in Cuxhaven, nachdem er mit einer Lehrerin gesprochen hatte, und zeigte seinen Vater an. Der 46-Jährige wurde daraufhin Mitte September am Bahnhof im Ortsteil Dorum festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft, wie NDR und „Nordsee-Zeitung“ berichten. Er stammt aus der Gemeinde Wurster Nordseeküste im Landkreis Cuxhaven.

Polizist: „Verdient allergrößte Anerkennung“

Ein Sprecher der Polizei Cuxhaven, Stephan Hertz, würdigte das Verhalten des Jugendlichen bei WELT TV: „Absolut bewundernswert und herausragend ist, dass der Jugendliche den Mut gehabt hat, sich der Polizei zu offenbaren und sich damit auch gegen seinen Vater gestellt hat. Das verdient allergrößte Anerkennung und kann man nicht genug loben.“

Nach Angaben der „Nordsee-Zeitung“ war der Angeklagte bereits zuvor wegen aggressiven und gewalttätigen Verhaltens aufgefallen. Laut WELT TV hatte er „massive Beleidigungen und massive Gewaltandrohungen gegenüber der Familie, gegenüber der eigenen Frau und der eigenen Tochter geäußert“ und dafür eine sogenannte „Wegweisung“ für zehn Tage erhalten. Eine Wegweisung ist eine polizeiliche Anordnung, die Wohnung für eine bestimmte Zeit zu verlassen und nicht mehr zu betreten.

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Die Familie stammt aus Syrien und lebt seit 2019 in Deutschland, berichten mehrere Medien. Nach einem Bericht von „Bild“ soll die Familie mit acht Kindern nach Niedersachsen gekommen sein.

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Die Zeitung zitiert die 19-jährige Schwester mit schweren Misshandlungsvorwürfen gegen ihren Vater. „Seit fünf Jahren werde ich von meinem Vater geschlagen. Wir Töchter dürfen nicht mit Jungen sprechen und Kontakt haben“, sagte sie dem Blatt. „Ich durfte keine Fotos auf meinem Handy haben. Einmal habe ich eines von einem Eis gemacht, auf dem auch meine Hand zu sehen war. Ich musste es sofort löschen.“

Zum Prozessauftakt am Dienstag ließ der Angeklagte laut „Nordsee-Zeitung“ über seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen und bestritt den Vorwurf der Anstiftung zum Mord. Seine Tochter habe bereits vor fünf Jahren Nacktbilder von sich über das Handy verschickt; deshalb sei ein Verfahren wegen Verbreitung kinderpornografischen Materials eingeleitet worden. Er habe „aus Sorge um seine Tochter und die anderen Kinder gehandelt“ und verhindern wollen, dass „fremde Menschen gegen die Familie Erpressungsmaterial in die Hände bekommen“.

Gerichtssprecher Benedikt Fulco Witte sagte WELT nach der Verhandlung: „Er will das nicht gewesen sein, sondern er hat gesagt, er hat aus Sorge um seine Tochter gehandelt und wollte seinen Sohn dafür gewinnen, mäßigend auf die Tochter einzuwirken. Die Tat habe er nicht begangen.“

Die Tötung von Frauen in der Familie wird umgangssprachlich häufig als „Ehrenmord“ bezeichnet. Juristisch und wissenschaftlich ist von „Gewalt im Namen der Ehre“ die Rede. Das Bundeskriminalamt geht von sieben bis zwölf Fällen pro Jahr in Deutschland aus, die Dunkelziffer wird allerdings höher eingeschätzt.

Der Prozess vor der 3. Großen Strafkammer wurde heute, am 24. Februar, eröffnet. Weitere Verhandlungstermine sind für den 10., 19. und 31. März sowie den 10. April angesetzt.

coh

Source: welt.de

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