Asylskandal in Köln – Bosnier wurde zwischen Polizei 147-mal aktenkundig

Eigentlich hätte der Bosnier Huso B. im Jahr 2003 abgeschoben werden sollen. Doch er und seine Familie sind immer noch in Deutschland – und kassieren Geld vom Amt. Jetzt kommen neue Einzelheiten ans Licht.

Der Skandal um einen Bosnier, der sich in Köln seit Jahren einer Abschiebung entzieht, weitet sich aus. Das berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ unter Berufung auf ein Papier der nordrhein-westfälischen Landesregierung. Demnach ist der 42-jährige Huso B. in 147 Fällen bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen aktenkundig geworden.

Wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten gebe es entsprechende Einträge im polizeilichen Informationssystem Viva, berichtet die Zeitung. Viva verknüpft in Nordrhein-Westfalen verschiedene polizeiliche IT-Systeme, fasst unter anderem Ermittlungen, Anzeigen oder Verkehrsunfälle zusammen.

Der Fall ist besonders brisant, weil der Bosnier und seine neunköpfige Familie von der Stadt Köln jahrelang monatlich 7250 Euro an Unterstützung auf Basis des Asylbewerberleistungsgesetzes erhielten. Inzwischen bekommt das Familienoberhaupt mit fünf weiteren Angehörigen Geld vom Sozialamt. Vier seiner Kinder erhalten Bürgergeld.

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Was aus den kriminalpolitischen Erkenntnissen geworden ist, ist dem Bericht zufolge noch unklar. Laut der Liste soll Huso B. 80-mal wegen Diebstahls aufgefallen sein, in 41 Fällen bestand der Verdacht des gewerbsmäßigen Bandendiebstahls. Vier Einträge betreffen Betrügereien, gefolgt von drei Fällen wegen besonders schweren Diebstahls.

Dazu kommen unter anderem zwei Raubüberfälle, ein räuberischer Diebstahl, zwei gefährliche Körperverletzungen nebst Wohnungseinbrüchen sowie zwei Fälle von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Verurteilt wurde er laut Bundeszentralregister nur für elf Straftaten.

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Im Jahr 2003 wollte die Stadt Huso B. in seine Heimat nach Bosnien-Herzegowina abschieben. Der Mann verschwand und tauchte erst vier Jahre später wieder auf. 2009 scheiterte er vor dem Verwaltungsgericht mit einer Klage gegen seine Abschiebung. Seither erhielt er stets aufs Neue eine Duldung, obwohl er ausreisepflichtig ist.

dpa/gub

Source: welt.de

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