Die Grünen-Bundestagsfraktion hat eine Verfassungsklage gegen die Neuregelung zu sicheren Herkunftsstaaten eingereicht. Das berichten der Spiegel und die Nachrichtenagentur dpa mit Verweis auf die Klageschrift. Die Organklage wendet sich demnach dagegen, dass die Bundesregierung künftig per Rechtsverordnung sichere Herkunftsstaaten benennen kann.
Die Fraktion vertrete die Auffassung, dass das Grundgesetz eine solche Entscheidung allein dem Bundestag und dem Bundesrat zuweist. In Artikel 16a des Grundgesetzes heißt es, sichere Herkunftsstaaten könnten durch ein Gesetz bestimmt werden, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Klageschrift sei vom Regensburger Staatsrechtler Thorsten Kingreen verfasst worden.
Bundesregierung will zehn Staaten als sichere Herkunftsstaaten einstufen
Das Bundeskabinett hatte in der vergangenen Woche per Rechtsverordnung beschlossen, zehn Staaten als sichere Herkunftsstaaten einzustufen: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien. Die Regelung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Asylanträge aus diesen Ländern können dann schneller abgelehnt werden.
Die Erste Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Irene Mihalic, sagte dem Spiegel, man werde diese „grundgesetzwidrige Selbstverzwergung des Bundestages nicht hinnehmen“. In einer Zeit, in der autoritäre Regierungen sich damit brüsteten, zu handeln, ohne sich an Recht und Gesetz zu halten, solle man den Rechtsstaat „mit voller Überzeugung leben, statt ihn zu umgehen“.
Die Union und die SPD hatten im Dezember 2025 einen neuen Paragrafen 29b ins Asylgesetz eingefügt. Er ermöglicht der Bundesregierung, sichere Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen. Die schwarz-rote Koalition begründete dies damit, dass entsprechende Vorhaben in der Vergangenheit im Bundesrat blockiert worden waren, insbesondere durch Länder mit grüner Regierungsbeteiligung. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hatten die Grünen es als verfassungswidrig bezeichnet.
Wiederholter Vorwurf des Rechtsbruchs
Die Bundesregierung argumentiert, die Neuregelung gelte nur für Verfahren im Sinne der Paragrafen 3 und 4 des Asylgesetzes, also den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention und den subsidiären Schutz. Für die Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes seien sichere Herkunftsstaaten weiterhin per Gesetz mit Zustimmung des Bundesrats festzulegen.
Es ist nicht das erste Mal, dass die Grünen der Bundesregierung in der Asylpolitik Rechtsbruch vorwerfen. Im Juni 2025 hatte das Verwaltungsgericht Berlin die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen für europarechtswidrig erklärt. Das Gericht berief sich dabei auf mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, die die Verbindlichkeit der Dublin-Verordnung bekräftigen. Die Bundesregierung hält dennoch an der Praxis fest.