Arbeitsmarkt: Bundestag verlängert vereinfachten Zugang zur Kurzarbeit

Vor dem Hintergrund einer drohenden Rezession in Deutschland sollen Unternehmen und Beschäftigte weiter in großem Stil auf Kurzarbeit setzen können. Dazu beschloss der Bundestag, dass der bereits geltende, vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld per Verordnung bis Mitte des kommenden Jahres verlängert werden kann. Für Kurzarbeit ist es dann ausreichend, wenn in einem Betrieb zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – ein Drittel der Belegschaft.

Der vereinfachte Zugang wurde während der Corona-Pandemie eingeführt und mehrfach durch Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums verlängert. Durch das jetzt verabschiedete Gesetz ist es dem Ministerium möglich, diese Sonderregelung mittels neuer Verordnungen weiterzunutzen – ansonsten wäre sie bis zum Jahresende abgelaufen.

Gleichzeitig kann die Regierung weiter per Verordnung regeln, dass den Arbeitgebern Sozialbeiträge erstattet werden, die sie für die Zeit der Kurzarbeit sonst selbst zahlen müssten. 

Erklärtes Ziel des Gesetzes ist es laut Arbeitsminister Hubertus Heil, den deutschen Arbeitsmarkt „stabil und robust“ durch die drohende Krise zu führen. Schon während der Pandemie habe Kurzarbeit für die Sicherung von Millionen Arbeitsplätzen gesorgt. Die Unionsfraktion sieht in der Verlängerung hingegen eine Zweckentfremdung des Kurzarbeitergeldes. Stattdessen forderte sie zielgerichtete Hilfen für Unternehmen in finanzieller Schieflage.

Das deutsche Kurzarbeitergeld beschäftigt derzeit auch die EU-Kommission: Weil Deutschland sich nach Ansicht der Europäischen Kommission nicht an EU-Recht hält, hat die Behörde in Brüssel mehrere Verfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Bei den Verfahren geht es unter anderem um den Vorwurf, Deutschland nutze unfaire Berechnungsmethoden bei Leistungen wie Kurzarbeiter– oder Krankengeld. Menschen, die in Deutschland arbeiten, aber in einem Nachbarland wohnen, könnten nach Ansicht der EU-Kommission rechtswidrig benachteiligt werden, da sie bestimmte Steuern nicht anrechnen lassen könnten.

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